German Pellets: Insolvenzverfahren regulär eröffnet – Forderungen bis 1. September anmelden
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Erwartungsgemäß hat das Amtsgericht Schwerin das reguläre Insolvenzverfahren über die German Pellets GmbH am 1. Mai eröffnet (Az.: 580 IN 64/14). Anlegern drohen hohe Verluste.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem die German Pellets GmbH bereits im Februar Insolvenzantrag gestellt hatte, ist das reguläre Insolvenzverfahren nun am 1. Mai eröffnet worden. Für die geschädigten Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen bis zum 1. September form- und fristgerecht anmelden müssen. Nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.
Das bedeutet für die Anleger allerdings nicht, dass sie jetzt damit rechnen können, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren auch vollauf bedient werden können. Mit welcher Insolvenzquote sie rechnen können, hängt in erster Linie von der vorhandenen Insolvenzmasse ab. In dem Zusammenhang ist es zwar positiv zu bewerten, dass nach Angaben der Insolvenzverwalterin für diverse Werke des insolventen Unternehmens Investoren gefunden werden konnten. Über den Kaufpreis wurde allerdings nichts bekannt. Alleine die Forderungen der Anleger belaufen sich auf rund 260 Millionen Euro. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche andere Gläubiger wie Banken und Lieferanten. Daher müssen die Anleger nach wie vor mit hohen finanziellen Verlusten rechnen, die bis zum Totalverlust reichen können.
Damit es nicht so weit kommt, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann bei der Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren behilflich sein und parallel zum Insolvenzverfahren prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Das kann im Vergleich zum Insolvenzverfahren der erfolgversprechendere Weg sein, um die finanziellen Verluste zu minimieren.
Schadensersatzansprüche können insbesondere gegen die Prospekt- bzw. Unternehmensverantwortlichen bestehen. Denn in den Emissionsprospekten hätten auch die Risiken der Geldanlage umfassend dargestellt werden müssen, damit sich der Anleger ein genaues Bild von den Chancen und Risiken machen kann. Ebenso hätte in den Anlageberatungsgesprächen auf die Risiken deutlich hingewiesen werden müssen. Ist dies nicht geschehen, können auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Auch aus den noch laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft können sich noch weitere rechtliche Möglichkeiten ergeben.
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