Whistleblowing durch den Arbeitnehmer – Anzeige beim Jugendamt rechtfertigt außerordentliche Kündigung

WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Become An Actor - eBook

Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG Köln, Urteil vom 05. Juli 2012 – 6 Sa 71/12 – juris) ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Whistleblowing ist dank Edward Snowden aktuell ein großes Thema auch in Deutschland. Einen Whistleblower könnte man im Deutschen als Hinweisgeber bezeichnen. Das Thema ist jedoch nicht unbedingt ein neues hierzulande, bereits im bekannten, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschiedenen Rechtsstreit Heinisch gegen die Bundesrepublik Deutschland (Nr. 28274/08) ging es um Whistleblowing. Der EGMR vertrat in diesem Fall die Ansicht, dass durch das Aufdecken von Missständen auch in der Regel eine Kündigung nicht gerechtfertigt werden könne. Der deutsche Gesetzgeber unternahm jedoch trotz dieser Entscheidung wenig, um die sogenannten Whistleblower zu schützen.

Fall:

Die Klägerin im vorliegenden Fall war als Hauswirtschafterin bei einem Ehepaar tätig gewesen und hatte dabei die zwei Kinder (zwei Jahre und zehn Monate alt) betreut. Diese ging nun gegen eine fristlose Kündigung vor, die das Ehepaar ausgesprochen hatte, nachdem die Klägerin nach Erhalt einer ordentlichen Kündigung das Paar beim Jugendamt angezeigt hatte. Ihrer Behauptung zufolge befände sich die Tochter der Eheleute in einem verwahrlosten Zustand. Das Ehepaar konnte sich jedoch mittels eines Attestes der Vorwürfe erwehren.

Entscheidung:

Das Gericht wies die Klage gegen die fristlose Kündigung ab, da mit der Anzeige der Betroffenen beim Jugendamt ein wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung gegeben war. Damit wurde die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes bestätigt, wonach eine Anzeige bei einer staatlichen Behörde einen wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB darstellen kann. Für die Beurteilung der Kündigung komme es maßgeblich auf die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an. Der EGMR hatte für solche Fälle dargelegt, dass von Arbeitnehmern nach Möglichkeit zunächst eine interne Klärung angestrebt werden müsse und diese sich darüber hinaus zunächst über den Wahrheitsgehalt und die Zuverlässigkeit ihrer Informationen vergewissern müssten. Schließlich müsste der Arbeitnehmer auch gutgläubig und vom Wahrheitsgehalt seiner Informationen überzeugt sein.
Im vorliegenden Fall lag jedoch eine Reaktion der Arbeitnehmerin auf die ordentliche Kündigung vor, die nicht verhältnismäßig war. Sie hätte in jedem Fall erst eine interne Klärung in Betracht ziehen müssen. Mit der vorzeitigen Anzeige beim Jugendamt hatte sie das Vertrauensverhältnis zu den Beklagten dermaßen belastet, dass diesen eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar war.

Die vorschnelle Anzeige angeblichen Fehlverhaltens des Arbeitgebers beim Jugendamt durch eine Arbeitnehmerin, die mit der Betreuung von Kleinkindern beschäftigt ist, stellt einen wichtigen Kündigungsgrund dar.
(LAG Köln, Urteil vom 05. Juli 2012 – 6 Sa 71/12 – juris).

18.4.2014

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich Mwst..

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: