RAL Gütezeichen Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung überarbeitet und erweitert
St. Augustin, 02. Juni 2016 – Ölspuren, auslaufende Flüssigkeiten nach Unfällen oder andere ungewöhnliche Verunreinigungen stellen eine erhebliche Gefahr für Verkehrsteilnehmer und Umwelt dar. Insbesondere ausgetretenes Öl macht Fahrbahnen rutschig und erhöht beispielsweise die Sturzgefahr für Motorradfahrer. Zugleich kann das Öl das Grundwasser verunreinigen. Die zuverlässige Beseitigung dieser Verschmutzungen erfordert ausgewiesene Fachleute und technisch einwandfreies Material. Dafür steht das RAL Gütezeichen Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung. Die Liste der Anforderungen für die Verleihung des RAL Gütezeichens wurde jetzt erweitert und um Kriterien für den Einsatz gebrauchter Geräte ergänzt.
Die Anforderungen für die Verleihung des RAL Gütezeichens gelten für die Geräte- und Begleitfahrzeuge ebenso wie für die Qualifikation des Personals sowie für seine Schutzausrüstung und die eingesetzten Maschinen.
Umfangreiche Anforderungen an Maschinen und Geräte
Umfangreich ist das Anforderungsprofil für Maschinen und Geräte. So wird geprüft, ob Reinigungsmedium, Ölverunreinigung und eventuelle Feststoffe ohne Rückstände aufgenommen werden. Während des Reinigungsvorgangs darf das Reinigungsgerät keine eingesetzten Flüssigkeiten oder aufgenommenen Verunreinigungen an die Umgebung freisetzen. Danach dürfen keine Restflüssigkeiten auf der Fahrbahn oder in der Umgebung verbleiben. Auch Abrieb oder Staub muss das Reinigungsgerät aufnehmen. Der Verkehrssicherheit dient das Prüfkriterium, ob nach der Reinigung mindestens 90 Prozent der ursprünglichen Griffigkeit wieder erreicht wird.
Informationen zur RAL Gütesicherung
Für die Anerkennung von RAL Gütezeichen ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung im Produkt- und Dienstleistungsbereich zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsanspruchs wird durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Als objektive und interessensneutrale Kennzeichnung werden RAL Gütezeichen den wachsenden Ansprüchen der Verbraucher gerecht und stehen für deren Schutz.
Weitere Informationen:
Gütegemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
Herrn Harald Glöde
Am Nochen 1
57074 Siegen
Tel.: 0271 / 38 46 255 0
Fax: 0271 / 38 46 255 15
E-Mail: info@ggvu.de
Internet: www.ggvu.de
Hinweis für Journalisten:
Druckfähige Abbildungen der RAL Gütezeichen lassen wir Ihnen auf Anfrage gern zukommen. Alle Abbildungen können unter Angabe des Bildnachweises kostenlos veröffentlicht werden.
Bild: RAL Gütezeichen Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung
Bildnachweis: RAL
Für die Anerkennung von RAL Gütezeichen ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung im Produkt- und Dienstleistungsbereich zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsanspruchs wird durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Als objektive und interessensneutrale Kennzeichnung werden RAL Gütezeichen den wachsenden Ansprüchen der Verbraucher gerecht und stehen für deren Schutz.
Kontakt
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Andrea Knaden
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
02241 / 16 05 14
presse@RAL.de
http://www.ral-guetezeichen.de