Energieaudit macht Verbräuche transparent

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Entscheidungsgrundlage für Effizienzmaßnahmen

Energieaudit macht Verbräuche transparent
Grafik: Fotolia / guukaa

sup.- Transparenz ist die wichtigste Voraussetzung für einen effizienten Umgang mit Energie: Nur wer die Verbrauchsstrukturen, mögliche Kostentreiber und entsprechende Verbesserungsmöglichkeiten kennt, kann den finanziellen Aufwand für notwendige Brennstoff-Lieferungen zielführend beeinflussen. Das gilt besonders für Firmen und Gewerbetriebe, bei denen die Energiekosten oft einen beträchtlichen Teil der jährlichen Bilanz ausmachen. Ein Energieaudit, das die wesentlichen Energieflüsse offenlegt und Effizienzpotenziale identifiziert, ist deshalb seit Dezember 2015 für große und verbundene Unternehmen Pflicht. Alle vier Jahre muss nach dem novellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ein Audit durchgeführt werden, bei dem alle Daten über energieverbrauchende Systeme und Prozesse erfasst werden. Ein qualifizierter Energieberater analysiert diese Daten und erarbeitet erste Verbesserungsvorschläge. Damit kann das Audit als Vorstufe für ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 genutzt werden.

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) sieht in dieser fachkundigen Bestandsaufnahme nicht nur eine Option für die großen und überregional tätigen Firmen: „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können ein Audit beispielsweise als Entscheidungsgrundlage für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen nutzen“, so die Empfehlung: „Darüber hinaus erfordert die Inanspruchnahme bestimmter steuerlicher Vorteile ebenfalls ein Energieaudit als Voraussetzung.“ Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) bietet eine Online-Suchfunktion, mit der sich bundesweit zugelassene Energieauditoren finden lassen. Unabhängig von den Ergebnissen der Analyse empfiehlt sich in vielen Fällen bereits im Vorfeld eine ergänzende Maßnahme zur Transparenz der Energiekosten und zur Vermeidung unnötiger Ausgaben: An Standorten außerhalb der Gasnetzanbindung, die eine Energieversorgung über Tankfahrzeuge erfordern, können Produktgüte und Lieferzuverlässigkeit ohne bürokratischen Aufwand durch ein Qualitätsprädikat abgesichert werden. Das RAL-Gütezeichen Energiehandel dürfen Brennstoff-Lieferanten führen, die sich ihrerseits dauerhaft einem Kontrollverfahren unterziehen. Geprüft werden dabei unter anderem die technischen Messvorrichtungen zur Mengenerfassung, die Gültigkeit der Eichungen, die Beschaffenheit des Brennstoffs sowie die Preistransparenz des Lieferanten (www.guetezeichen-energiehandel.de). Und auch bei diesen Begutachtungen kann sich der Energie-Abnehmer auf die Kompetenz zertifizierter Experten verlassen. Neutrale Sachverständige müssen die Lieferstandards und die uneingeschränkte Seriosität eines Energiehändlers bestätigen, bevor ihm das RAL-Gütezeichen verliehen wird.

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Redaktion Ilona Kruchen

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