Sicher beim Brutzeln: Wer haftet bei Grillunfällen?

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Ob Brandwunden oder entflammte Sommer-Deko – was beim Braten im Freien so alles passieren kann und wer im Ernstfall für den Schaden aufkommt, hier gibt es Antworten:

Köln, 04. August 2016 – Am Wochenende soll es mit dem Sommer wieder weitergehen: Grillgeruch in der Nase, ein kühles Getränk in der Hand und die Sonnenstrahlen genießen. Doch auch der entspannteste Grillspaß verglüht schnell, wenn ein Unfall mit dem offenen Feuer passiert. Ob Brandwunden oder entflammte Sommer-Deko – was beim Braten im Freien so alles passieren kann und wer im Ernstfall für den Schaden aufkommt, hier gibt es Antworten:

Kein Dach über dem Kopf: Grillen immer unter freiem Himmel
Während man sich noch überlegt, ob Barbecue-Sauce oder Ketchup nun besser zum Grillgut passen, brennt plötzlich die Markise. Wer den Grill auf der Terrasse oder dem Balkon benutzt, muss damit rechnen, dass durch die Hitzeentwicklung oder Flammen die Markise oder ein Sonnenschirm in Brand geraten. Daher sollte man immer unter freiem Himmel grillen. Vorsicht ist auch bei Sommerdekoration wie Lampions oder Girlanden geboten. Diese sollten niemals über dem Grill hängen, sondern immer mindestens in drei Metern Abstand. Zu schnell gerät sonst das dünne Papier in Brand und entzündet weitere Gegenstände oder wird für Personen zur Gefahr. Kommt es trotzdem zu einem Brand, greifen verschiedene Versicherungen:

Markise: Beim Eigentümer deckt das die Wohngebäude-, bei einem Mieter die Privathaftpflicht-Versicherung.
Sonnenschirm oder Gartenmöbel: Diese zählen zum Hausrat, auch wenn sie auf der Terrasse oder auf dem Balkon aufbewahrt werden. Wer eine Hausratversicherung hat, kann diese im Schadenfall in Anspruch nehmen.

Grillen mit Weile: Spiritus ist tabu
Rund 4.000 Grillunfälle pro Jahr trüben das Grillvergnügen in Deutschland, davon rund 500 mit besonders schweren Verbrennungen. Dies verzeichnet die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV). Schuld daran sind in drei Viertel der Fälle flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin, die ungeduldige Grillfans gleich nachgießen, wenn die Kohle nicht sofort brennt. Doch das führt oft zu einer Verpuffung mit einer bis zu drei Meter hohen Stichflamme. „Zwar zahlt die Krankenversicherung die Arzt- oder Krankenhauskosten, doch als Folgen von Verbrennungen bleiben oft hässliche Narben zurück. Vor allem Gesicht und Arme sind hiervon betroffen. Kosmetische Operationen sind dann zur Beseitigung der Wundmale von Nöten. Die Krankenversicherung zahlt hierbei aber leider nur das medizinisch unbedingt Notwendige. Gute private Unfallversicherungen beinhalten dagegen heute eine Summe von zumeist 10.000 Euro zur Abdeckung der Kosten von kosmetischen Operationen. Mit ihrer Hilfe können aber auch weitere Folgen des Unfalls, beispielsweise ein dauerhafter Verdienstausfall oder ein notwendiger Umbau der Wohnung oder des Hauses finanziert werden“, erklärt Ralf Mertke, Unfallexperte der Gothaer. „Wer also viel grillt, der sollte über eine private Unfallversicherung nachdenken.“

Vor allem Kinder stehen im Gefahrenfokus: Beim Ballspielen oder Toben ist ein Grill schnell umgeworfen, auch vor dem Anfassen der heißen Gegenstände müssen die Grillmeister in spe gewarnt werden. Eine Unfallversicherung gibt es auch für Kinder. Kosmetische Operationen werden mit bis zu 10.000 Euro unterstützt. Darunter fallen Arztkosten, Medikamente sowie die Unterbringung in der Klinik.

Würstchenwender in Vertretung: Verantwortung für alle
Wer sich als Gast auf einer Grillparty an das Gerät stellt und dabei aus Versehen Gegenstände in Brand setzt oder sogar Personen verletzt, kann sich auf seine Privat- Haftpflichtversicherung verlassen. Sie leistet auch, wenn durch unvorsichtiges Verhalten andere verletzt werden, zum Beispiel durch die Benutzung von Brandbeschleunigern. Dies gilt sogar, wenn Alkohol im Spiel ist. Doch nicht nur der Verursacher, auch die anderen Gäste sind in der Pflicht: Wer gefährliches Verhalten nicht verhindert, kann ebenfalls für einen Schaden verantwortlich gemacht werden. Darauf weist der Bund der Versicherten hin.

Nach dem Grillen ist vor dem Grillen
Ist das Grillgut verzehrt, darf man die heiße Asche auf keinen Fall in die Mülltonne entsorgen. Denn auch wenn man sie nicht sieht: Glutnester können sich darin noch bis zu drei Tage halten und im schlimmsten Fall einen Brand verursachen. Daher die Glut entweder ausgiebig in einem Eimer Wasser ablöschen oder im Park in den dafür vorgesehenen Tonnen entsorgen. Den Grill auch niemals zum Auskühlen in die Wohnung stellen. Werden die Fenster geschlossen, besteht erhöhte Erstickungsgefahr durch Kohlenmonoxid.

Wer sich also an ein paar Sicherheitshinweise hält und für den Fall des Falles vorgesorgt hat, muss sich schon einmal ein paar Sorgen weniger machen. Damit bleibt nur die Frage: Barbecue-Sauce oder Ketchup….

Über:

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Herr Klemens Surmann
Gothaer Allee 1
50969 Köln
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