Steuergeschenke des Staates: Mit Handwerkerrechnungen und Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich erhebliche Steuervorteile erzielen.
Der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen ist deutlich erweitert worden. Gehwegreinigungen und die Schneeräumung im Winter
auf öffentlichem Grund sind ebenfalls begünstigt. Bei sämtlichen Schornsteinfegerarbeiten wird künftig die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gewährt. Die Kosten müssen nicht mehr in einzelne Leistungsarten aufgesplittet werden. Absetzbare Handwerkerrechnungen für die Ferien- oder Zweitwohnung gehören dazu. Streikt der Computer oder Laptop und muss zur Reparatur in die Händlerwerkstatt, empfiehlt es sich, die Rechnung zu den Steuerpapieren zu sortieren.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in Mannheim informiert über den weiter gespannten Rahmen an Handwerkerrechnungen und haushaltsnahen Dienstleistungen.
Anfallende Kosten vollständig absetzen
Größere Summen kommen schnell im Sektor der haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen: beim steuerlichen Absetzen der Hilfe im Haushalt, der Köchin oder mit dem regelmäßigen Einsatz des Pflegedienstes für Senioren und Kranke. Wer mit Abrechnung eine Haushaltshilfe, eine Alten- und Kinderbetreuung oder die Treppenhausreinigung bezahlt, kann 20 Prozent seiner Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro absetzen: Das ergibt eine Steuerentlastung von bis zu 4000 Euro pro Jahr. Absetzbar ist alles, was eine Servicekraft rund um den Haushalt erledigt. Wird die Haushalthilfe oder die Köchin zum Minijob im Haushalt angemeldet, besitzt die weitere Möglichkeit 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 510 Euro abzusetzen. Man hat das Recht auf einer Rechnung zu bestehen, die dann per Überweisung oder per Verrechnungsscheck bezahlt wird, damit der Zahlungsstrom für das Finanzamt nachvollziehbar ist. Belege müssen zwei Jahre lang aufgehoben werden, falls das Finanzamt einen Blick auf die Rechnung werfen möchte.
Über alles, was rund um die Immobilie zum Steuersparen anfällt, gibt Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim Auskunft.
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68161 Mannheim
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