MPC Reefer Flottenfonds 1: Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen
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Die Beteiligung am MPC Reefer Flottenfonds 1 verlief für die Anleger enttäuschend. Schadensersatzansprüche müssen jetzt geltend gemacht werden, bevor sie verjähren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der MPC Schiffsfonds Reefer Flottenfonds 1 wurde 2006 aufgelegt. Anleger konnten sich seit März 2006 mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen. Insgesamt wurden bei Anlegern knapp 145 Millionen Euro eingesammelt. Das Geld wurde in 14 Kühlschiffe investiert.
Die Beteiligung verlief für die Anleger jedoch nicht wie erhofft. Zwar florierte die Handelsschifffahrt im Jahr 2006 noch, doch mit der Finanzkrise 2008 setzten auch hier wirtschaftliche Probleme ein. In der Folge flossen die Ausschüttungen nicht wie prognostiziert und etliche Schiffsfonds mussten Insolvenz anmelden. Beim MPC Reefer Flottenfonds 1 kam erschwerend hinzu, dass Kühlschiffe zunehmend Konkurrenz von Kühlcontainern bekamen.
Noch haben die Anleger des MPC Reefer Flottenfonds 1 die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Viel Zeit bleibt allerdings nicht mehr, da die Verjährung der Forderungen droht. Die Verjährung tritt auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft ein. Dadurch ist es für die Anleger, die sich schon früh an dem Fonds beteiligt haben, bereits zu spät. Für die anderen Anleger gilt, dass jetzt umgehend verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden sollten. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen. Tatsächlich erlitten etliche Anleger erhebliche finanzielle Verluste. Allerdings hätten sie in den Anlageberatungsgesprächen auch umfassend über die Risiken und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Ebenso war die aufkommende Konkurrenz durch die Kühlcontainer auch schon 2006 absehbar. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen aber oft verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, so dass Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
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