Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Bundesgerichtshof – vom 29. August 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Nicht fachgerecht vorgenommene Axilladissektion, BGH VI ZR 477/14
Chronologie:
Die Klägerin begab sich 2002 in die Behandlung des Beklagten, einem niedergelassenen Chirurgen. Dieser führte eine operative modifizierte radikale Mastektomie mit Axillaausräumung durch. Seit der Operation leidet die Klägerin an erheblicher Bewegungseinschränkung des rechten Armes.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hatte den Vorfall umfangreich fachmedizinisch aufarbeiten lassen (Az.: 6 O 2/07). Im Ergebnis stellte das Gericht fest, dass die Axilladissektion behandlungsfehlerhaft erfolgte. Die jetzigen Gesundheitsbeschwerden seien auf diese Fehler zurückzuführen. Daraufhin verurteilte das Gericht den Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 35.000,- Euro sowie weiterer materieller Schäden von ca. 20.000,- Euro. Im Übrigen wurde festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, auch sämtliche weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen. Hiergegen zog der Beklagte zunächst in Berufung zum Kammergericht Berlin und verlor erneut (Az.: 20 U 261/13). Die von ihm sodann beim BGH eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde hat das höchste deutsche Gericht als haltlos zurückgewiesen, so dass das Instanz Urteil nunmehr rechtskräftig ist.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Ciper & Coll. konnten mittels ihrer involvierten am Bundesgerichtshof zugelassenen Kooperationsanwälte erreichen, dass nunmehr endlich Rechtssicherheit in dem Fall besteht und die Klägerin rund 14 Jahre (!) nach dem streitgegenständlichen Vorfall ein angemessener finanzieller Ausgleich für die erlittene Gesundheitsschädigung zusteht, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
Pressekontakt:
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