Canada Gold Trust: Anleger können sich gegen Rückforderungen wehren
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Anleger der Canada Gold Trust Fonds kommen nicht zur Ruhe. Offenbar werden sie weiterhin per Mahnbescheid aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen zumindest teilweise zurückzuzahlen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Anleger der Canada Gold Trust Fonds stehen ohnehin vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Dennoch werden sie wiederholt aufgefordert, einen Teil ihrer erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Da die Anleger offenbar nicht wie gewünscht dieser Aufforderung nachkommen, flattern ihnen inzwischen offenbar auch Mahnbescheide ins Haus.
Es ist zwar zweifelhaft, ob die Rückforderung der Ausschüttungen rechtlich überhaupt haltbar ist, dennoch sollten die Anleger einen Mahnbescheid nicht einfach ignorieren. Das könnte unangenehme Konsequenzen haben. Daher sollte zunächst Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt werden. Dazu könne sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
An der Rechtmäßigkeit der Rückforderungen bestehen u.a. auch deshalb Zweifel, weil die Begründung fragwürdig ist. Nach dem Gesellschaftsvertrag können die Ausschüttungen zurückverlangt werden, wenn ein unerwarteter Liquiditätsbedarf besteht. Dass die finanzielle Lage der Canada Gold Trust Fonds mehr als angespannt ist, steht außer Frage. Der Grund dafür, dürfte u.a. darin liegen, dass die für den Goldabbau in Kanada verwendeten Gelder wahrscheinlich zweckentfremdet wurden. Von daher kommt der Liquiditätsbedarf kaum überraschend. Ob durch die Rückzahlungen eine nachhaltige Sanierung der Fonds gelingen kann, ist zudem völlig ungewiss.
Für die Anleger stehen daher nach wie vor hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust im Raum. Um dies zu vermeiden, können sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Insbesondere kann geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Forderungen können sich sowohl gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen als auch gegen die Vermittler bzw. Berater richten.
Die Angaben in den Emissionsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, sodass sich der Anleger ein realistisches Bild von der Geldanlage machen kann. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken. Ebenso hätten die Risiken in den Beratungsgesprächen ausführlich und verständlich dargestellt werden müssen. Sollten Prospektfehler oder eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
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