Briese Flottenfonds “Riffgat” GmbH & Co. KG – Eine Flotte unterwegs in schwerer See

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Briese Flottenfonds "Riffgat" GmbH & Co. KG - Eine Flotte unterwegs in schwerer See
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

08.09.2016 – Der Briese Flottenfonds “Riffgat” GmbH & Co. KG enttäuscht die Anleger seit langem. Mitten in die Schifffahrtskrise platziert, bleiben die prospektierten Ausschüttungen seit Jahren aus. Statt der erwarteten Renditen müssen die Anleger nun Verluste fürchten.

Konzept des Dachfonds Briese Flottenfonds “Riffgat” GmbH & Co. KG

Die Beteiligungsgesellschaft Briese Flottenfonds “Riffgat” GmbH & Co. KG wurde als Dachfonds konzipiert, dem Kapitalanleger als Kommanditisten mit einer Einlage ab EUR 15.000,00 beitreten konnten. Die Eintragung der Anleger in das Handelsregister des Amtsgerichts Aurich erfolgte in Höhe des Nominalwerts der gezeichneten Einlage. Die Anleger haften demnach mit Ihrer gesamten Einlage gegenüber Gläubigern des Fonds. Ist die geleistete Einlage rückständig, weil Ausschüttungen zu einem Zeitpunkt erfolgten, als keine Gewinne erwirtschaftet wurden und/oder das Kapitalkonto negativ war, lebt die anfängliche Einlagenhaftung bis zur Höhe der Ausschüttungen wieder auf.

Die ursprüngliche Planung der Dachfondsgesellschaft Briese Flottenfonds “Riffgat” GmbH & Co. KG sah eine Beteiligung zu unterschiedlich hohen Quoten an drei sog. Einschiffsgesellschaften vor, namentlich

Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS “Extum”
Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS “Damsum”
Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS “Halte”

Bei den Schiffen handelt es sich um zwei sog. Mehrzweckfrachtschiffe (MS “Extum und MS “Damsum”) sowie um ein Mehrzweck-Bulker-Frachtschiff (MS “Halte”). Laut Prospektangaben sollte sich das Fondsvolumen auf EUR 60.135.000,00 belaufen, zusammengesetzt aus Kommanditkapital in Höhe von EUR 24.125.000,00 und Schiffshypotheken in Höhe von insgesamt EUR 36.010.000,00, wobei die Darlehen sowohl in US-Dollar als auch in Euro valutierten und kein mittel- bzw. langfristig gebundener Zins vereinbart war. Letztlich wurde der Mehrzweck-Bulker MS “Halte” aber nicht mehr vom Fonds übernommen und das Fondsvolumen in entsprechender Höhe reduziert.

Die verbliebenen beiden Mehrzweckfrachtschiffe (MS “Extum” und MS “Damsum”) befanden sich im Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch im Bau und sollten im Oktober 2009 und im März 2010 übernommen werden. Nach den Prospektangaben waren die beiden Mehrzweckfrachter schon vor ihrer Auslieferung für gerade einmal 18 Monate verchartert, wobei sich die Tagescharterrate auf jeweils US-Dollar 9.150,00 belief. Zusätzlich hatte das Charterunternehmen eine Option auf bis zu sechs Verlängerungen des Chartervertrags um jeweils drei Monate bei gleichbleibenden Bedingungen. Insgesamt ging der Prospekt von positiven Aussichten für das Marktsegment der Mehrzweckfrachter aus.

Platzierung des Fonds in die Schifffahrtskrise 2008/2009

Die Beteiligungen an der Briese Flottenfonds “Riffgat” GmbH & Co. KG hätten zu keinem ungünstigeren Zeitpunkt platziert werden können. Ab etwa Mitte 2008, spätestens aber seit der Lehman-Pleite im Herbst 2008, begaben sich die Charterraten nahezu sämtlicher Marktsegmente der Schifffahrt auf eine beispiellose Talfahrt. Geprägt vom eingebrochenen Welthandel und einem Überhang an Transportkapazitäten trudelte die maritime Wirtschaft branchenübergreifend in eine schwere Krise. Hierzu finden sich im Emissionsprospekt der Briese Flottenfonds “Riffgat” GmbH & Co. KG jedoch keine Hinweise. Vielmehr wird dort der Eindruck erweckt, der Markt für Mehrzweckfrachter zeichne sich seit Jahren durch ein stabiles Frachtratenniveau aus, es sei auch weiterhin von einem positiven Marktausblick auszugehen. Diese Aussichten spiegeln sich auch in den prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger wieder, die laut Emissionsprospekt mit 4 % für das Jahr 2010 beginnen und sich auf 12 % im Jahr 2023 steigern sollten. Für eine solche Prognose bestand im Zeitpunkt der Prospektaufstellung (November 2008) kein Grund mehr.

Die Auswirkungen der Platzierung des Fonds zum ungünstigsten Zeitpunkt bekommen die Anleger seit Jahren zu spüren. Die Fondsgesellschaft konnte die Prognosen über Ausschüttungen zwar noch für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 einhalten; für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 teilte die Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG den betroffenen Anlegern mit, dass Ausschüttungen nicht möglich bzw. kaufmännisch nicht geboten seien.

Beratungen in vielen Fällen fehlerhaft

Anstelle der erwarteten Renditen sehen sich viele betroffene Anleger immer mehr mit den spezifischen Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Dachfonds konfrontiert. Solche Risiken reichen über den Verlust des investierten Kapitals bis hin zur Verpflichtung, erhaltene Ausschüttungen an Gläubiger des Fonds zurück zu zahlen. Viele Anleger wurden bei Vertragsschluss über diese Risiken ebenso wenig aufgeklärt wie über die Tatsache, dass ein vorzeitiger Ausstieg aus einem geschlossenen Fonds nur unter erschwerten Umständen möglich und zumeist mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Nicht selten werden Beteiligungen an geschlossenen Fonds auch als risikolose Altersvorsorge verkauft, was für sich genommen bereits einen Beratungsfehler darstellt, der zum Schadenersatz berechtigt, denn ein geschlossener Fonds ist zur risikolosen Altersvorsorge denkbar ungeeignet. Solche Schadenersatzansprüche können sich aber auch aus unzutreffenden Prospektangaben ergeben. Dazu gehören auch unhaltbare Prognosen über die künftige Entwicklung eines Fonds. Die betroffenen Anleger stellen sich daher zu Recht die Frage, warum sie bei Erwerb der Fondsbeteiligung nicht über die negativen Auswirkungen der Finanzkrise auf die maritime Wirtschaft informiert wurden.

Schadenersatzansprüche prüfen lassen, bevor es zu spät ist

Die betroffenen Anleger haben jetzt allen Grund dazu, Schadenersatzansprüche gegen die verantwortlichen Gründungsgesellschaften und gegen Anlageberater und Vermittler prüfen zu lassen, ehe solche Ansprüche der Verjährung anheimfallen. Die Krise der maritimen Wirtschaft ist längst noch nicht ausgestanden. Immer wieder geraten Schiffsfonds in die Insolvenz, da die Charterraten nicht reichen, um die laufenden Kosten zu decken. Häufig genug sind es auch die in die Finanzierung der Schiffe involvierten Banken, die die Fonds in die Insolvenz treiben, da sie nicht länger bereit sind, dem dauerhaften Wertverfall der als Kreditsicherheiten dienenden Schiffe tatenlos zuzusehen. Gerät ein Schiffsfonds aber in die Insolvenz, führt dies zumeist zum Totalverlust für die Anleger, die dann oftmals Post vom Insolvenzverwalter erhalten, der die erhaltenen Ausschüttungen zurückfordert.

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte steht den Betroffenen zur Seite und zeigt Wege zur Geldendmachung der Schadenersatzansprüche auf.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de , kanzlei@kapitalmarktrecht.de

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. “Schrottimmobilien” und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift “FOCUS” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift “Capital”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Kontakt
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Heinz Steinhübel
Konrad-Adenauer-Str. 9
72072 Tübingen
07071-975800
kanzlei@kapitalmarktrecht.de
http://www.kapitalmarktrecht.de

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