Neue Kassensysteme ab 1. Januar 2017 Pflicht

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Neue Kassensysteme ab 1. Januar 2017 Pflicht
Steuerberater Roland Franz

Essen, 23.September 2016****Es wird ernst. Ab 1. Januar 2017 sind die neuen Kassensysteme Pflicht. Es sei denn, man hat eine offene Ladenkasse. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, überrascht in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass sich die Unternehmer diesbezüglich zurückhalten:”Manchmal hat man das Gefühl, dass die Unternehmer die Thematik ignorieren oder die gesetzlichen Vorgaben nicht ernst genommen werden”.

Auch wenn zurzeit die Steuereinnahmen für unseren Staat kräftig fließen, heißt das nicht, dass die Betriebsprüfer angehalten sind, rücksichtsvoll mit den Unternehmen umzugehen, sondern das Gegenteil ist der Fall.

“Bei jeder durchgeführten Betriebsprüfung stellt man fest, dass die Formalien immer enger ausgelegt werden und in Verbindung mit den GoBD immer mehr auf die Warenwirtschaftssysteme und auf interne Fakturasysteme zurückgegriffen wird. Über diesen Weg wird seitens der Finanzverwaltung versucht, steuerliche Mehrergebnisse zu generieren”, berichtet Steuerberater Roland Franz und weist darauf hin, dass diese Situation auch für die Kassensysteme ab dem 1. Januar 2017 gilt. “Es ist auf jeden Fall davon auszugehen, dass diese in der Zukunft intensiv geprüft werden”, warnt Steuerberater Roland Franz.

GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
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