Aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen zu gründen und dabei auch noch staatlich gefördert zu werden, klingt fast zu schön, um wahr zu sein.
Dank des staatlichen Gründungszuschusses ist dieser Gedanke jedoch keine Utopie. Wer die nötigen Rahmenvoraussetzungen mitbringt, kann auf eine mehrmonatige finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung seiner Geschäftsidee hoffen.
Voraussetzungen für die Förderung
Grundsätzlich kann jede selbständige, hauptberuflich ausgeübte Tätigkeit gefördert werden, mit der der Antragsteller gemäß realistischer Einschätzung seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Dies wiederum funktioniert natürlich nur dann, wenn der potenzielle Gründer die nötigen fachlichen Qualifikationen und sozialen Kompetenzen zur Ausübung der Tätigkeit mitbringt. Zusätzlich muss er auch über die finanziellen Mittel verfügen, die über den Zuschuss hinaus für die Existenzgründung benötigt werden.
Der Gründer muss jünger als 65 sein, da mit diesem Alter die Förderberechtigung erlischt. Weiterhin muss er mindestens ab dem Tag vor der Antragstellung Arbeitslosengeld I bezogen haben und es müssen noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf diese Leistung bestehen.
Förderdauer und Förderhöhe
Sofern der Gründungszuschuss bewilligt wird, sind hinsichtlich der Förderdauer und -höhe zwei Phasen zu unterscheiden.
Phase I dauert 6 Monate und zeichnet sich dadurch aus, dass über den gesamten Zeitraum hinweg das volle ALG I gezahlt wird. Zusätzlich erhält der Gründer einen monatlichen Betrag in Höhe von 300 Euro zur sozialen Absicherung.
Der ersten Phase kann sich, sofern die Arbeitsagentur die Weiterförderung bewilligt, Phase II anschließen. Innerhalb dieses maximal 9-monatigen Zeitraums werden allerdings nur noch die 300 Euro weitergezahlt.
Antragstellung und Entscheidungskriterien
Neben den formellen Antragsformularen müssen weitere Unterlagen eingereicht werden, die maßgeblich zur Entscheidung über die Förderungsbewilligung beitragen. Dazu gehört ein ausgereifter Geschäftsplan samt Tragfähigkeitsbescheinigung durch eine fachkundige Stelle.
Teil des Geschäftsplans sind unter anderem eine überzeugende Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, Kapitalbedarfs- und Finanzierungspläne sowie eine überzeugende Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Je nach Art der Gründung wird zudem eine Gewerbeanmeldung oder eine Änderungsanzeige über den Übergang der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit benötigt.
Von zentraler Bedeutung sind auch die Nachweise über fachliche Kompetenz und Soft Skills des angehenden Unternehmers. Da kein grundsätzlicher Anspruch auf Förderung besteht und als Alternative zur Gründung immer auch die Vermittlungsalternative in den Arbeitsmarkt geprüft wird, kommt es darauf an,den zuständigen Sachbearbeiter von der persönlichen Eignung zu überzeugen. Gelingt dies, so steht der Existenzgründung nichts mehr im Wege.
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