ARAG Verbrauchertipps zu Haustieren

WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Bürobedarf Blitec

Fundtiere/Hundesteuer

ARAG Verbrauchertipps zu Haustieren

Gefundene Tiere einfach behalten?
Tiere, die gefunden werden, dürfen – bei aller Liebe zum Fundtier – nicht einfach behalten werden. Sie müssen im nächsten Tierheim abgeliefert und untergebracht werden. Nach Angaben der ARAG Experten hat der Eigentümer des Tieres ganze sechs Monate Zeit, sich beim Tierheim zu melden. Erst nach dieser Frist kann der Finder neuer Eigentümer des Fundtieres werden. Auch wenn es andere Regelungen mit dem Tierheim gibt und der Finder das Tier zunächst in seiner Obhut behält, muss er es in der sechsmonatigen Frist wieder abgeben, sollte sich der Eigentümer melden. Noch ein Hinweis der ARAG Experten an die Eigentümer: Sie müssen dem Tierheim bzw. demjenigen, der das Tier ihr in Obhut genommen hat, die entstandenen Kosten erstatten.

Download des Textes:
https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Keine höhere Hundesteuer für gefährlich aussehende Hunde
Nur das gefährliche Aussehen des Tieres allein reicht nach Angaben der ARAG Experten nicht, um eine höhere Hundesteuer zu rechtfertigen. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem der Besitzer einer Bordeauxdogge plötzlich statt bislang 110 Euro ganze 800 Euro Hundesteuer zahlen sollte. Die Gemeinde führte als Argument andere Bundesländer an, in denen dieser alte, französische Rassehund als gefährlich eingestuft wird. Das Herrchen wehrte sich gegen die drastische Anhebung der Steuer, da sein Vierbeiner individuell völlig ungefährlich sei. Die Richter folgten seiner Begründung und waren der Ansicht, dass es für die Einstufung als Kampfhund mehr braucht als äußere Merkmale wie etwa Größe und Gewicht (Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 4 A 71/15).

Download des Textes:
https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: