OLG Frankfurt: Bezeichnung als “Zentrum” kann irreführend sein

WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
etexter
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
freelancermap.de

OLG Frankfurt: Bezeichnung als “Zentrum” kann irreführend sein

OLG Frankfurt: Bezeichnung als "Zentrum" kann irreführend sein

Wird eine bestehende Firma unter dem gleichen Namen übernommen und soll dieser später geändert werden, kann das zu Schwierigkeiten führen, wie ein Beschluss des OLG Frankfurt zeigt (Az.: 20 W 411/12).

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In dem Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hatte eine Optikerin ein entsprechendes Fachgeschäft vom früheren Inhaber übernommen. Das Geschäft führte sie unter dem gleichen Namen lediglich mit dem Zusatz “eingetragene Kauffrau” fort und so wurde die Firma auch ins Handelsregister eingetragen.

Einige Jahre später sollte das Geschäft außerdem noch den Zusatz “Sehzentrum” erhalten und unter neuem Namen eingetragen werden. Das gestaltete sich jedoch als schwierig. Das OLG Frankfurt stellte zunächst fest, dass die Fortführung einer bestehenden Firma grundsätzlich nur dann zulässig sei, wenn es keine Zweifel an der Identität der bisherigen und der fortgeführten Firma gebe. Diese Voraussetzung sei erfüllt gewesen, da der Name nur um den erforderlichen Rechtsformzusatz “eingetragene Kauffrau” ergänzt wurde. Weitere Änderungen bei einem grundsätzlichen Festhalten an der Fortführung der bisherigen Firma seien jedoch nur in einem engen Rahmen zulässig. Dies sei der Fall, wenn durch Einschränkung oder Erweiterung des bisherigen Geschäftsumfangs oder durch Verlegung des Firmensitzes die Namensänderung im Interesse der Allgemeinheit wünschenswert ist oder wenn sich die bestehenden Verhältnisse inzwischen derart verändert haben, dass bei objektiver Betrachtung die Umfirmierung ein sachlich berechtigtes Interesse des Firmeninhabers sein kann.

Davon unabhängig sei die gewählte Firmierung “Sehzentrum” irreführend und daher unzulässig. Unter der Bezeichnung “Zentrum” verstehe der durchschnittliche Verbraucher nach wie vor ein Unternehmen von besonderer Größe und Bedeutung. Dies könne auch für die Entscheidung des Verbrauchers wesentlich sein. Diese Größe oder Bedeutung sei in dem vorliegenden Fall allerdings nicht gegeben. Daher sei die Bezeichnung “Zentrum” zur Irreführung geeignet.

Irreführung und andere Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können weitreichende Folgen haben. Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können präventiv dafür sorgen, dass es nicht zu solchen Verstößen kommt oder auch Forderungen aus Wettbewerbsverstößen durchsetzen bzw. abwehren.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: