Rubicon Minerals erhält den Sanktionsbescheid des Kammergerichts von Ontario (Ontario Superior Court of Justice) mit der Genehmigung der Restrukturierungstransaktion

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Rubicon Minerals erhält den Sanktionsbescheid des Kammergerichts von Ontario (Ontario Superior Court of Justice) mit der Genehmigung der Restrukturierungstransaktion

(Mynewsdesk) TORONTO, ONTARIO, Kanada — (Marketwired) — 12/09/16 — Rubicon Minerals Corporation (TSX: RMX) (?Rubicon“ oder die ?Gesellschaft“) freut sich bekannt zu geben, dass das Kammergericht von Ontario (Handelsliste) (das ?Gericht“) am 8. Dezember 2016 einen Bescheid (den ?Sanktionsbescheid“) mit der Genehmigung des Schuldenrückzahlungsplans der Gesellschaft (Plan of Compromise and Arrangement – der ?Plan“) im Einklang mit dem Companies Creditors Arrangement Act (Kanada – ?CCAA“) erteilt hat, gemäß dem die vormalig von der Gesellschaft angekündigte Refinanzierungs- und Restrukturierungstransaktion (die ?Restrukturierungstransaktion“) umgesetzt werden soll. Die Umsetzung des Plans unterliegt der Erfüllung bestimmter im Plan dargelegter aufschiebender Bedingungen bzw. dem Verzicht auf deren Erfüllung. Unter der Annahme, dass diese Bedingungen innerhalb der erwarteten Zeiträume erfüllt werden bzw. dass auf deren Erfüllung verzichtet wird, rechnet die Gesellschaft mit einer schnellstmöglichen Umsetzung des Plans bzw. Vollendung der Restrukturierungstransaktion.

RUBICON MINERALS CORPORATION

Julian Kemp, Interim President, CEO und Vorsitzender

Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen und sonstigen Warnhinweisen

Diese Pressemitteilung enthält Angaben, die ?zukunftsgerichtete Aussagen“ und ?zukunftsgerichtete Informationen“ (gemeinsam ?zukunftsgerichtete Aussagen“) im Sinne des jeweils geltenden Wertpapiergesetzes von Kanada und den Vereinigten Staaten darstellen. Grundsätzlich sind diese zukunftsgerichteten Aussagen durch die Verwendung zukunftsgerichteter Begriffe wie zum Beispiel ?glaubt“, ?beabsichtigt „, ?kann“, ?wird“, ?soll“, ?plant“, ?antizipiert“, ?potenziell“, ?erwartet“, ?schätzt“, ?prognostiziert“, ?Budget“, ?wahrscheinlich“, ?Ziel“ und ähnliche Ausdrücke zu erkennen oder aufgrund von Aussagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse in der Zukunft erreicht oder erzielt werden können oder auch nicht. In einigen Fällen können zukunftsgerichtete Informationen im Präsens angegeben sein, wie zum Beispiel in Bezug auf aktuelle Angelegenheiten, die weiter anhalten oder die möglicherweise Auswirkungen auf die Zukunft haben. Zukunftsgerichtete Aussagen geben unsere derzeitigen Erwartungen und Annahmen wieder und unterliegen einer Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten sowie sonstiger Faktoren, die dazu führen könnten, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften wesentlich von etwaigen, in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen.

Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen hinsichtlich der Implementierung der Umstrukturierungstransaktion.

Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen des Managements zum Datum der Aussagen und stellen die beste Einschätzung des Managements auf der Grundlage von Fakten und Annahmen dar, welche dieses für vernünftig ansieht. Sollten sich diese Meinungen und Schätzungen als falsch herausstellen, können die tatsächlichen bzw. zukünftigen Ergebnisse erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die wesentlichen Annahmen, auf denen diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, umfassen u. a.: dass die Nachfrage nach Gold und Basismetallvorkommen sich wie geplant entwickelt; dass der Preis für Gold auf demselben Niveau bleibt oder sich so entwickelt, dass das Phoenix Gold Project potenziell wirtschaftlich ist; dass vorgeschlagene Explorations-, Betriebs- und Kapitalpläne nicht durch betriebliche Probleme, Eigentumsrechtsfragen, Verlust der Genehmigungen, Umweltangelegenheiten, Stromversorgung, Arbeitsstreitigkeiten, Finanzierungsbedarf oder ungünstige Wetterbedingungen unterbrochen werden; dass Rubicon weiterhin in der Lage sein wird, ausgebildete Mitarbeiter zu rekrutieren und zu behalten; und dass es keine wesentlichen ungeplanten Abweichungen bei den Kosten für Energie oder sonstige Hilfsgüter gibt.

Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Errungenschaften von Rubicon von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften, die in den zukunftsgerichteten Aussagen angegeben oder mit diesen impliziert sind, erheblich abweichen können. Diese Faktoren umfassen u. a. folgende: mögliche Abweichungen bei der Mineralisierung, des Erzgehalts oder der Ausbeute oder der Durchflussrate; Unsicherheit von Mineralrohstoffen, Unfähigkeit, das Explorationspotenzial auszuschöpfen und die Mineralqualität und die Mineralausbeute zu erzielen; tatsächliche Ergebnisse der Reklamationsaktivitäten; Unsicherheit zukünftiger Tätigkeiten, Verzögerungen bei Fertigstellung der Explorationspläne gleich aus welchem Grund einschließlich unzureichendes Kapital, Verzögerungen bei Genehmigungen und Personalmangel; Schlussfolgerungen zu zukünftigen wirtschaftlichen oder geologischen Auswertungen; Änderung der Projektparameter, da die Pläne weiter präzisiert werden; Ausfall von Geräten oder Prozessen, um wie geplant weiterzuarbeiten; Unfälle und sonstige Risiken in der Bergbauindustrie; Verzögerungen und andere Risiken in Bezug auf die Tätigkeiten; Zeitpunkt und Erhalt von Genehmigungen von Aufsichtsbehörden; die Fähigkeit von Rubicon und anderen relevanten Parteien, aufsichtsrechtlichen Bestimmungen nachzukommen; die Fähigkeit von Rubicon, ihren Verpflichtungen aus wichtigen Vereinbarungen nachzukommen, einschließlich Finanzierungsvereinbarungen; die Verfügbarkeit von Mitteln für vorgeschlagene Programme und Betriebskapital zu angemessenen Bedingungen; die Fähigkeit dritter Dienstleister, Leistungen zu angemessenen Bedingungen und fristgerecht zu erbringen; Risiken im Zusammenhang mit der Fähigkeit, wichtige(s) Führungskräfte und Betriebspersonal zu binden; Kosten für Umweltauflagen und potenzielle umweltbezogene Haftung; Unzufriedenheit der Gemeinschaften vor Ort oder Streitigkeiten mit diesen oder den Ureinwohnern; Ausfall von Anlagen, Geräten oder Prozessen, um wie geplant tätig zu sein; Marktbedingungen und allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Bedingungen; die Durchführung und die Auswirkungen der Umstrukturierung; unsere Fähigkeit, genügend Cashflow aus unserem Geschäftsbetrieb zu generieren oder eine ausreichende Finanzierung zu erhalten, um unsere Kapitalausgaben und das nötige Betriebskapital abzudecken und unseren anderen Verpflichtungen nachzukommen; die Volatilität unseres Aktienkurses und die Eignung unserer Stammaktien, weiterhin an der TSX notiert zu bleiben und gehandelt zu werden, sowie unsere Fähigkeit, die Beziehungen mit Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern, Aktionären und anderen Dritten angesichts unserer aktuellen Liquiditätssituation und des CCAA-Verfahrens aufrecht zu erhalten.

Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten für das Datum dieser Pressemitteilung. Rubicon lehnt jegliche Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger bzw. sonstiger Ereignisse zu aktualisieren, außer soweit dies aufgrund geltender Wertpapiergesetze vorgeschrieben ist. Leser werden aufgefordert, die im Managementbericht für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2015 genannten Risiken unter dem Punkt ?Risikofaktoren“ sorgfältig zu prüfen und für eine Besprechung derjenigen Faktoren zu berücksichtigen, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften von Rubicon von geplanten Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften in der Zukunft, die in den zukunftsgerichteten Aussagen angegeben oder mit diesen impliziert sind, wesentlich unterscheiden könnten. Leser werden darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die zuvor genannte Liste der Annahmen und Risikofaktoren nicht erschöpfend ist. Potenziellen Investoren wird daher empfohlen, sich den in dieser Pressemitteilung enthaltenen ausführlicheren Bericht von Rubicon zur Geschäfts- und Finanzlage sowie zu den Zukunftsaussichten anzusehen. Die hierin genannten zukunftsgerichteten Aussagen werden ausdrücklich aufgrund dieses Hinweises als solche ausgewiesen.

Die Börse von Toronto (Toronto Stock Exchange) hat diese Pressemitteilung nicht geprüft und übernimmt keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit ihres Inhalts.

Kontakt:
Rubicon Minerals Corporation
Allan Candelario
Vice President, Investor Relations
Tel.: +1 (416) 766-2804
E-Mail: ir@rubiconminerals.com
Web: www.rubiconminerals.com

=== Rubicon Minerals erhält den Sanktionsbescheid des Kammergerichts von Ontario (Ontario Superior Court of Justice) mit der Genehmigung der Restrukturierungstransaktion (Bild) ===

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