Magellan Maritime Services: Anleger sind doch Eigentümer der Container
Ein weiteres Gutachten hat festgestellt, dass die Anleger der Magellan Maritime Services GmbH doch Eigentümer der Container geworden sind. Damit steht ihnen das Geld aus dem Verkauf der Container zu.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als die Magellan Maritime Services GmbH Anfang September Insolvenz anmeldete, fürchteten rund 9000 Anleger um ihr Geld. Sie haben rund 350 Millionen Euro über Direktinvestments in die Magellan-Container investiert. Im Lauf des Insolvenzverfahrens kam es zu Zweifeln, ob die Anleger aber auch tatsächlich zu Eigentümern der Container geworden sind. Ein zweites Rechtsgutachten hat diese Frage nun geklärt. Wie die Magellan Maritime Services mitteilt, sind die Anleger auch zu Eigentümern geworden. Damit fließt das Geld aus dem Verkauf der Container nicht in die Insolvenzmasse, sondern die Anleger haben ein Absonderungsrecht. Nach Abzug der Inventarbeträge kann der Verkaufspreis an sie ausgezahlt werden.
Außerdem steht fest, dass der Insolvenzverwalter berechtigt ist, die Container und das Unternehmen im Rahmen der Insolvenz zu verwerten. Die Anleger müssen sich also nicht selbst um den Verkauf der Container kümmern. Den Anspruch auf die Mieteinnahmen haben die Anleger demnach bis zum Tag der Insolvenzanmeldung. Spätere Mieteinnahmen fließen allerdings in die Insolvenzmasse ein.
Unterm Strich brachte die zweite Gläubigerversammlung der Magellan Maritime Services GmbH überwiegend positive Nachrichten für die Anleger. Die Gefahr des Totalverlusts dürfte endgültig vom Tisch sein. Dennoch müssen die Anleger nach wie vor mit finanziellen Verlusten rechnen. Denn noch ist nicht klar, welche Verkaufspreise für die Container zu erzielen sind.
Um finanziellen Verlusten vorzubeugen, haben die Anleger nach wie vor die Möglichkeit, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Zur Wahrung ihrer Interessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Forderungen können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken des Direktinvestments aufgeklärt wurden.
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