Gewerkschaften und Kirchen laufen im Jahr 2016 Sturm gegen verkaufsoffene Sonntage und klagen erfolgreich gegen Sonntagsarbeit.
Das Jahr 2016 neigt sich dem Ende zu und der Einzelhandel geht mit gemischten Gefühlen in das Jahr 2017. Es bleiben doch viele Fragen offen, unter Anderem wie es mit der Regelung der Ladenöffnungszeiten in 2017 weitergeht.
Die Gesetze sind in jedem Bundesland anders geregelt. Kommunen werden viele Hindernisse in den Weg gelegt, bevor ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden kann. Es reicht nicht mehr aus dem „Kind einen Namen zu geben“ und einen Termin durch den Stadtrat zu bringen. Denn die Gewerkschaften und Kirchen („Allianz für den freien Sonntag“) schauen sich die Termine der Städte genauer an und laufen im Zweifelsfall Sturm gegen die Termine und klagen bei den zuständigen Gerichten im Eilverfahren.
So wird auch als Auflage die Messung von Besucherströmen zu den einzelnen verkaufsoffenen Terminen verlangt, wie beispielsweise in Münster. So soll die Stadt nachweisen, das die Besucher nicht wegen des verkaufsoffen Sonntags in die Stadt kommen, sondern wegen der Veranstaltung, die an dem Sonntag gekoppelt ist.
In dem Ladenöffnungsgesetz von Hessen und NRW steht verankert, dass jede Kommune im Jahr bis zu 4 verkaufsoffene Sonntage durchführen darf. Stellt diese aber kein vernünftiges Programm wie z. B. ein Stadtfest oder einen großen Weihnachtsmarkt auf die Beine, so läuft Sie Gefahr am Ende verklagt zu werden. So wurde in Frankfurt im Eilverfahren der verkaufsoffene Sonntag zur Buchmesse in Frankfurt abgesagt und kostete den Händlern und der Stadt Frankfurt einen 6-stelligen Millionen Betrag. Nicht einmal die Verluste der Gewerbesteuer sind in dem Betrag enthalten.
Bei der internationalen Buchmesse in Frankfurt wurden mehr als 100.000 Besucher aus aller Welt erwartet. Aber das nach Ansicht des hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel nicht die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages rechtfertigt. So wird der verkaufsoffene Sonntag zum Spielball aller beteiligten und schwächt den Handel in der Stadt. Der Onlinehandel reibt sich die Hände und der Einzelhandel bleibt auf den hohen Werbungskosten und den Ärger mit den Absagen sitzen.
Zurzeit gibt es keine Planungssicherheit ob ein Termin tatsächlich stattfindet. So Karsten Könning von der Internetplattform www.verkaufsoffenesonntage.info. Die Hürden für die Sonntagsöffnung sind mittlerweile so hoch, das Termine in letzter Minute abgesagt oder gar verboten werden. Wir arbeiten ständig daran alle Termine die auf unserer Webseite veröffentlich werdenden aktuell zu halten damit die Besucher unserer Webseite alle verkaufsoffen Sonntage in Deutschland die schlussendlich auch stattfinden auf unserer Webseite jederzeit finden, so Könning weiter.
Wir würden empfehlen das 2017 ein Konsens gefunden wird und somit ein bundesweites Ladenöffnungsgesetz auf den Weg gebracht wird in dem die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage ohne Barrieren klar geregelt wird.
Es sollte jedem Ladenbesitzer und deren angestellten selbst überlassen werden, ob er arbeiten möchte oder nicht. Wir haben die Erfahrung gemacht das viele Verkäufer arbeiten möchten da Sonntagsarbeit deutlich besser vergütet wird. Sollten einzelne Geschäfte an einem verkaufsoffenen Sonntag nicht öffnen wollen, so bleibt Ihnen ja die Möglichkeit den Laden geschlossen zu halten.
Die Politik verweist auf die bestehenden Ladenöffnungsgesetze und blendet alle Probleme aus. Fakt ist aber das ein verkaufsoffener Sonntag beliebt ist und große Besucherströme in die Stadt lockt. Es wird Zeit das „Bürokratiemonster Ladenöffnungszeitengesetz“ grundlegend reformiert wird, denn die Konkurrenz wie zum Beispiel in den Niederlanden schläft nicht und hat an wesentlich mehr Sonntagen geöffnete Innenstädte. Pro Jahr sind bei der jetzigen Gesetzgebung pro Stadt an 20 Stunden sonntags die Geschäfte geöffnet. Warum müssen diese per Eilverfahren und durch Gerichtsverfahren gestoppt werden?
2017 wird in vielen Bundesländern gewählt und es bleibt zu hoffen das in dieses Thema Bewegung kommt.
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