Auto fahren und Alkohol passen nicht zusammen

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Alkohol kann Versicherungsschutz kosten – Beifahrer: Mitverschulden möglich – auch Rad fahren schützt vor Strafe nicht

Auto fahren und Alkohol passen nicht zusammen
Autofahren und Alkohol passen nicht zusammen, auch nicht im Fasching. Foto: HUK-COBURG

Helau und Alaaf: Die fünfte Jahreszeit hat begonnen und nähert sich langsam ihrem Höhepunkt. Für viele Narren gehört ein guter Schluck genauso zum Fasching wie die gute Laune. Manch einer fühlt sich nach ein, zwei Gläsern immer noch als Herr des Geschehens, doch der Eindruck täuscht. Schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken.
Bei Fahrauffälligkeiten – wie dem Fahren von Schlangenlinien oder zu dichtem Auffahren – drohen bereits ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizei-Kontrolle gerät, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten, darf sich mindestens einen Monat nicht ans Steuer setzen und kassiert zwei Punkte in Flensburg.
Ist ein Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, geht der Gesetzgeber automatisch von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Wen die Polizei so antrifft, der muss sich für mindestens sechs Monate von seinem Führerschein verabschieden. Weitere Konsequenzen sind drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Bei solch einer Trunkenheitsfahrt wird der Führerschein entzogen. Um ihn zurückzubekommen, muss bei der Straßenverkehrsbehörde eigens ein Antrag gestellt werden.
Fahranfänger sollten berücksichtigen: Bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit ist Alkohol am Steuer absolut tabu. Auch Rad fahren und Alkohol passen nicht zusammen: Wer angetrunken einen Unfall verursacht, läuft ab 0,3 Promille ebenfalls Gefahr, seinen Führerschein verlieren. Ab 1,6 Promille muss auch ein Radfahrer mit einem Verfahren rechnen – unabhängig davon, ob er einen Führerschein besitzt.

Nicht mit Versicherungsschutz spielen

Soweit die strafrechtliche Seite. War bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann sich das laut HUK-COBURG auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Inwiefern hängt vom Blutalkoholspiegel und der individuellen Fahrtüchtigkeit ab. Also davon, ob der Fahrer eine Situation erkannt und angemessen reagiert hat. Wer Schlangenlinien fährt, Autos rammt oder von der Straße abkommt, hat diese Grenze überschritten. Wie viel Alkohol zu Ausfallerscheinungen führt, ist bei jedem verschieden. Im Extremfall genügt ein Glas Sekt.
Lässt sich der Unfall eindeutig auf Alkoholkonsum zurückführen, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Das heißt: Die Versicherung reguliert den Schaden des Opfers, nimmt aber den Unfallverursacher in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen.
In der Kasko-Versicherung kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nichts bezahlen. Bei 1,1 Promille gilt der Alkoholgenuss automatisch als ursächlich. Allerdings genügen auch geringere Mengen, um den Versicherungsschutz ins Wanken zu bringen. Die Gretchenfrage ist und bleibt die Ursächlichkeit für die Karambolage.

Beifahrer mit in der Verantwortung

Auch wer bei seinem alkoholisierten Trinkkumpan in dessen Auto steigt, muss im Falle eines Unfalls mit Konsequenzen rechnen. Wird der Beifahrer verletzt, können seine Ansprüche gekürzt werden, die er im Normalfall gegen den Verursacher gehabt hätte. Dies gilt zum Beispiel für das Schmerzensgeld. Die Rechtsprechung unterstellt hier, dass ein Beifahrer, der sich zu einem Betrunkenen ins Auto setzt, sich selbst gefährdet und die Verletzungsfolgen dadurch mit verursacht hat.

Selbst am Morgen nach einer fröhlich durchzechten Nacht ist der Alkohol immer noch ein Thema. Schließlich dauert es um die zehn Stunden, bis ein Promille Alkohol im Körper abgebaut wird. Im Zweifelsfall empfiehlt sich der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel.

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Mit über elf Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2015 von 6,6 Milliarden Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit 10,7 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung belegt sie Platz zwei. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2015 insgesamt rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Firmenkontakt
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Karin Benning
Bahnhofsplatz –
96444 Coburg
09561-96-2084
karin.benning@huk-coburg.de
http://www.huk.de

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Author: pr-gateway

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