Gut beraten von den Experten der ERGO Group
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Ab 1. Januar 2021 gibt es neue Regeln für die Kraftfahrzeugsteuer. Betroffen sind nur ab diesem Termin erstmals neu zugelassene Fahrzeuge. Die Besteuerung von Neufahrzeugen richtet sich künftig stärker nach deren CO2-Ausstoß. Der Hubraum bleibt allerdings nach wie vor ein Kriterium, auch zwischen Benzinern und Dieselfahrzeugen wird weiterhin unterschieden. Die Neuregelung führt dazu, dass Fahrzeuge mit hohem Verbrauch und dementsprechend hohem CO2-Ausstoß höher besteuert werden. Der Sockelbetrag von 2 Euro pro 100 cm³ Hubraum (Benziner) oder 9,50 Euro pro 100 cm³ Hubraum (Diesel) bleibt. Wie bisher fällt für den CO2-Ausstoß erst ab 95 Gramm Steuer an, die ersten 95 Gramm sind also steuerfrei. Neu ist, dass es nun sechs Stufen gibt, in denen der Steueranteil für den CO2-Ausstoß steigt. Für eine Emission von 95 bis 115 g/km werden 2 Euro fällig, für 115 bis 135 g/km sind es 2,20 Euro, für 135 bis 155 g/km sind es 2,50 Euro und schließlich für über 195 g/km 4 Euro pro Gramm. Die Steuerbeträge der einzelnen Stufen werden addiert.
Beispiel: Ein Benziner mit 1.300 cm³ Hubraum stößt 148 Gramm CO2 pro Kilometer aus. Für den Hubraum fällt ein Sockelbetrag von 13 x 2 = 26 Euro an. Die ersten 95 Gramm CO2 sind steuerfrei, für die erste Stufe werden 20 x 2 Euro = 40 Euro fällig, für die zweite Stufe 20 x 2,20 Euro = 44 Euro und für die dritte Stufe 13 x 2,50 Euro = 32,50 Euro. Die gesamte Steuer beträgt 142,50 Euro.
Für besonders emissionsarme Autos bis zur 95-Gramm-Grenze gibt es außerdem noch eine besondere Vergünstigung: Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung zwischen 12. Juni 2020 und 31. Dezember 2024 wird die Kfz-Steuer um 30 Euro gesenkt. Die ermäßigte Steuer gilt bis 31. Dezember 2025. Die bisherige Steuerbefreiung für neu zugelassene reine Elektrofahrzeuge, die Ende 2020 ausgelaufen wäre, wurde verlängert. Sie gilt nun für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis Ende 2025 und für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die bis zu diesem Zeitpunkt auf reinen Elektroantrieb umgerüstet werden. Diese Steuerbefreiung gilt bis zu zehn Jahre, endet aber in jedem Fall am 31. Dezember 2030.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.092
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com
Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com
Pressekontakt
HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de