AS Bauer informiert
Der Ursprung der CE-Kennzeichnung geht auf das Jahr 1985 zurück. Das Ziel dahinter war, dem Verbraucher zu signalisieren, dass bei der Herstellung von Produkten innerhalb der Europäischen Union einheitliche Richtlinien beachtet wurden.
Allerdings handelt es sich hierbei um ein reines Verwaltungskennzeichen handelt, das nicht mit einem der Qualitätsprüfsiegel zu verwechseln ist.
Doch schon bald ändern sich die Richtlinien zur CE-Kennzeichnung.
„Gerne informieren wir unsere Kundinnen und Kunden ausführlich über die bevorstehenden Änderungen“, so Oliver Bauer, Geschäftsführer der AS Bauer GmbH.
CE-Kennzeichen – was steckt dahinter?
Das CE-Zeichen ist unverzichtbar, wenn Produkte innerhalb der Europäischen Union verkauft werden. Diese Notwendigkeit wurde im Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, kurz AEUV, geregelt. Wichtige Ergänzungen hierzu finden sich in der EG-Verordnung 765 und dem Ratsbeschluss 768 aus dem Jahr 2008.
Nach dem EG-Beschluss 768 können Verstöße gegen die bestehenden Regelungen zur CE-Kennzeichnung mit Sanktionen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Wissen sollten Unternehmer, dass diese Richtlinien auch im Gebiet der European Free Trade Association, kurz EFTA, angewendet werden. Das bedeutet, dass sie ebenso in der Schweiz sowie auf Island beachtet werden müssen.
Was sich ab April 2016 alles ändert
Von den neuen Richtlinien 2014/30/EU (Niederspannungsrichtlinie) und 2014/35/EU (elektromagnetischen Verträglichkeit) dürften durchweg alle Unternehmen betroffen sein, denn hier werden alle Systeme erfasst, die mit einer Betriebsspannung zwischen 50 Volt und 1.000 Volt (AC) arbeiten.
Das bedeutet, dass kein Unternehmer darauf verzichten kann, sich mit den neuen Regelungen zur CE-Kennzeichnung zu befassen. Firmen, die Messgeräte, nichtselbsttätige Waagen sowie Aufzüge bauen und betreuen, sollten einen genaueren Blick in die ebenfalls überarbeiteten Normen 2014/31/EU, 2014/32/EU und 2014/33/EU werfen.
Zudem wurden die Normen überarbeitet, die für die Herstellung und den Vertrieb von Druckbehältern sowie Explosivstoffen für die zivile Nutzung des Wirtschaftsraumes der Europäischen Union gelten.
„Hinsichtlich der Explosivstoffe muss auch die neue Fassung der 2014/34/EU (ATEX-Richtlinie) beachtet werden“, betont Herr Bauer zusätzlich.
Welche Anpassungen wurden bei den Normen vorgenommen?
Das Hauptanliegen der Überarbeitung der für die CE-Kennzeichnung geltenden Regeln war eine Vereinheitlichung der Normen. Damit sollen identische Bewertungsverfahren für die von den Produkten ausgehenden Risiken ermöglicht werden.
Hinzu kommt, dass ab April 2016 die erfassten Faktoren dokumentiert und in die technischen Dokumentationen der Produkte aufgenommen werden müssen. Für diese Dokumentationen gilt nach dem Inkrafttreten der neuen Normen eine einheitliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.
Oliver Bauer und sein Team sind für die Änderungen bereits gut gerüstet. „Bis zur Änderung der Reform, wenn sich einige der Richtlinien der CE-Kennzeichnung ändern, ist es nicht mehr weit. Wenn Sie sich frühzeitig darüber informieren möchten, empfehlen wir Ihnen eine der Schulungen und Workshops der AS Bauer Akademie, die außerdem auch Seminare zum Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz anbietet.“
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Die AS Bauer GmbH besteht seit 1999 und ist der kompetente Partner in allen Fragen zu den Themen Arbeitssicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Die Leistungen der Firma werden derzeit erfolgreich für Behörden und Unternehmen eingesetzt und diese umfassend zu den Kernthemen beraten und unterstützt.
Die AS Bauer-Kunden schätzen seit Jahren die gemeinsame erfolgreiche Basis persönlicher, verlässlicher und vertrauensvoller Strukturen. Geprägt von einem hohem technischen und sachverständigem Niveau der Mitarbeiter und Angebote.
Die Organisationsstruktur der Firma macht es möglich das Optimum an Flexibilität und Beratungsqualität für den Kunden zu erreichen.
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