Abgasskandal: Audi und Händler müssen 3-Liter Diesel (Euro 6) zurücknehmen

WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
etexter

Das OLG Hamm bestätigt sittenwidrige Schädigung der Audi AG bei Verkauf von 3-Liter-Modell der Abgasklasse EURO 6 im Jahr 2018

Frankfurt am Main, den 17.12.2020. Die Audi AG und ihr Vertragshändler müssen den Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Audi SQ 5 3,0 TDI Euro 6 rückabwickeln. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 23.11.2020 (Az. 8 U 43/20) entschieden. Der Käufer hatte das Fahrzeug im November 2018 erworben, ohne dass er über eine im Fahrzeug verbaute unzulässige Abschalteinrichtung informiert wurde. Hierin erkannte das Gericht eine sittenwidrige Schädigung durch die Audi AG. Ebenso bestätigte das Gericht, dass der Kläger vom Kaufvertrag mit dem Händler zurücktreten konnte. Dieser  hatte das Fahrzeug pflichtwidrig als mangelfrei verkauft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision beim BGH wurde nicht zugelassen.

“Aufheizstrategie” ist unzulässige Abschalteinrichtung 

Das Fahrzeug verfügt nach den Feststellungen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) über eine Aufheizstrategie, die fast allein unter Prüfbedingungen den Stickoxidausstoß gemäß dem Grenzwert reduziert. Die Audi AG hatte angeführt, dass die Abgassteuerung im Fahrzeug als zulässig anzusehen sei – hierdurch würden Schäden am Motor vermieden. Das Oberlandesgericht verwarf diese Argumente. Die Umstände, dass die Abgasstrategie auf die Prüfbedingungen abgestimmt sei und die Audi AG die Auflagen des KBA befolge, belegten, dass die Abgasstrategie unzulässig sei.

Die Audi AG handelte nach Auffassung des Gerichts auch noch im November 2018 sittenwidrig: Sie unterließ es, die Öffentlichkeit “proaktiv” über die Manipulation des Fahrzeugs zu informieren. Anders als im vom BGH entschiedenen Fall zum Motor EA 189 (Az. VI ZR 5/20, Urt. v. 30.07.2020) waren die Aufklärungsmaßnahmen der Audi AG zum 3-Liter-Motor im Jahr 2018 unzureichend. So hätte die Audi AG sicherstellen müssen, dass die bereits informierten Vertragshändler die Angaben zum Rückruf an die potentiellen Käufer weiterreichen, was unterblieben ist. 

Vertragshändler täuschte den Käufer arglistig

Die Richter bemängelten ebenso das Verhalten des Verkäufers: Der Vertragshändler der Audi AG verhielt sich arglistig, indem er das Fahrzeug als mangelfrei veräußerte. Dies erfolgte, ohne vorher Nachforschungen anzustellen, ob das Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist. Folglich war der Kläger berechtigt, unmittelbar vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Urteil mit Brisanz

Das Urteil ist für die Audi AG und den VW-Konzern brisant. Die vom KBA bemängelte “Aufheizstrategie” ist in verschiedenen 3-Liter-Audi-Diesel der Abgasklasse Euro 6 verbaut. Zudem findet sich diese nach den Erkenntnissen des KBA auch in den Diesel-Modellen Porsche Macan und VW Touareg. Ebenso stellt das Urteil das Verhalten von Autohändlern auf den Prüfstand, die Rückrufe beim Verkauf nicht offenlegten. 

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kanzlei 2vier2
Herr Philipp Neumann
Wildunger Str. 1
60487 Frankfurt am Main
Deutschland

fon ..: 069-770394690
fax ..: 069-770394699
web ..: https://kanzlei-2vier2.de/
email : neumann@kanzlei-2vier2.de

Zur Kanzlei 2vier2:

Rechtsanwalt Philipp Neumann der Kanzlei 2vier2 vertritt neben Aktionären im Abgasskandal seit 2016 auch Käufer manipulierter Dieselfahrzeuge. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist Rechtsanwalt Philipp Neumann seit 15 Jahren in der Prozessführung tätig und vertritt Mandanten in Bank- und Kapitalmarktstreitigkeiten sowie komplexen Rechtsstreitigkeiten.

Pressekontakt:

Kanzlei 2vier2
Herr Philipp Neumann
Wildunger Str. 1
60487 Frankfurt am Main

fon ..: 069-770394690
email : neumann@kanzlei-2vier2.de

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: