Das Oberlandesgericht Stuttgart wies Ende Juli 2019 die Klage eines vom Abgasskandal betroffenen Autobesitzers auf Schadensersatz gegen die Daimler AG ab. Trotzdem: Eigentümer von Autos des Konzerns, die mit wahrscheinlich illegaler Abschaltsoftware ausgerüstet sind, haben nach wie vor gute Chancen, auf dem Klageweg eine Entschädigung zu erwirken. Rechtsanwalt Andreas Lutz aus Stuttgart erklärt, warum, die aktuelle Klage erfolglos blieb, dies aber nicht hätte sein müssen.
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) verunsichere klagewillige Eigentümer von Mercedes-Benz-Dieselfahrzeugen mit Abschalteinrichtung – unnötigerweise, meint Rechtsanwalt Andreas Lutz von Lutz Rechtsanwälte in Stuttgart. Der Sachverhalt: Das Gericht wies die Berufungsklage eines Mannes ab, der Schadensersatz forderte, weil sein Mercedes-Benz GLK 220 CDI Blue Efficiency (Baujahr 2014) bauartbedingt mehr Stickoxid ausstößt als erlaubt. Der Kläger berief sich dabei auf § 826 Bürgerliches Gesetzbuch. Er fühle sich von der Daimler AG sittenwidrig vorsätzlich geschädigt.
Anspruch nicht überzeugend dargelegt
In einer Pressemitteilung gibt das OLG an, warum der 10. Zivilsenat unter Vorsitz von Hans-Joachim Rast das Ansinnen des Klägers ablehnte. Bereits in erster Instanz habe das Landgericht Tübingen die Klage zurückgewiesen, weil der Vortrag des Klägers „ins Blaue hinein“ erfolgt sei, heißt es. Auch in der Berufung gelang es den Anwälten des Klägers nicht, den Anspruch ihres Mandanten grundsätzlich darzulegen und zu beweisen. Das ist jedoch nötig. Denn eine Umkehrung der Beweislast komme „nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht“, schreibt das OLG. Der Kläger habe sich vor allem auf einen Bericht aus dem Handelsblatt berufen, um seinen Verdacht plausibel zu machen. Damit konnte er die Richter jedoch nicht überzeugen.
Fachkenntnisse des Anwalts zentral
„Hier zeigt sich, wie wichtig es für Kläger ist, einen Anwalt zu beauftragen, der sich gut in die Materie eingearbeitet sowie Erfahrung mit vergleichbaren Fällen hat“, sagt Andreas Lutz. „Wir bei Lutz Rechtsanwälte besitzen diese Expertise und können daher vor Gericht ausführlich sowie gut belegt zur Funktionsweise des jeweiligen Motors und zur verwendeten Abschalteinrichtung vortragen.“
Wichtig: Wussten Daimler-Vorstände Bescheid?
Ebenso zentral ist es darzulegen, dass die Vorstände der Daimler AG vom Einsatz der Abschaltsoftware gewusst haben müssen. Im vorliegenden Fall scheinen die Anwälte dies jedoch versäumt zu haben. Daher nahm das Gericht an, dass die Daimler-Vorstände vom Einsatz der Abschaltautomatik keine Kenntnis hatten. Die Begründung: Das Kraftfahrtbundesamt ermittele gegen die Daimler AG nur in Bezug auf verhältnismäßig wenige Fahrzeuge. Anders als bei VW habe der Einbau von Abschalteinrichtungen daher bei Daimler nicht „zum Geschäftsmodell“ gehört. „Dies erscheint uns – auch angesichts der langen Liste betroffener Fahrzeuge – fragwürdig“, kommentiert Andreas Lutz. (Fahrzeugliste s. https://www.anwalt.de/rechtstipps/-neues-wegweisendes-urteil-im-abgasskandal-gegen-die-daimler-ag_157359.html).
„Nicht umsonst ermittelt die Staatsanwaltschaft aktuell gegen Daimler-Mitarbeiter und -Vorstände wegen Betrugsverdachts und nahm ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Konzern auf. Das Verfahren soll bis Ende 2019 abgeschlossen sein.“
Abgasreinigungsverzicht in bestimmten Temperaturbereichen zulässig?
Folgende Einschätzung des OLG finden die Fachleute von Lutz Rechtsanwälte ebenfalls erstaunlich: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sich auch eine Abgasreinigung im Rahmen des Gesetzes bewegt, die nur innerhalb eines bestimmten Temperaturfensters in vollem Umfang funktioniert. Die anzuwendende EU-Norm (Art. 5 Abs. 2 VO 2007/715/EG) lasse eine solche Interpretation zu, meinten die Richter. „Diese Auffassung steht im Widerspruch zu einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Januar 2019. Der BGH stellt klar, dass die Regelungen des EU-Rechts eng auszulegen sind“, erklärt Rechtsanwalt Lutz. Die Daimler AG hat demnach nicht davon ausgehen können, dass es zulässig sei, die Abgasreinigung selbst bei durchschnittlichen Temperaturen herunterzufahren.
Fazit: „Chancen auf Schadensersatz weiterhin gut“
„Trotz dieses OLG-Urteils stehen die Chancen für Eigentümer eines Mercedes-Benz-Diesel-Pkw mit wahrscheinlich illegaler Abschalteinrichtung gut, vor Gericht einen Schadensersatz zu erstreiten“, ist Andreas Lutz überzeugt. „Voraussetzung: Ihr Anwalt muss gut vorbereitet in der Lage sein, die Klage mit einer soliden Argumentation zu untermauern. Wir von LUTZ Rechtsanwälte haben bereits über 100 Gerichtsverfahren im Mercedes-Abgasskandal erfolgreich geführt und übernehmen das gerne.“
Links:
Klage auf Schadensersatz wegen eines Diesel-Fahrzeugs gegen die Daimler AG vor dem OLG Stuttgart erfolglos“, Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30.07.2019
olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Klage+auf+Schadensersatz+wegen+eines+Diesel-Fahrzeugs+gegen+die+Daimler+AG+vor+dem+OLG+Stuttgart+erfolglos/?LISTPAGE=1178164
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 826Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
EU-Recht, Art. 5 Abs. 2 VO 2007/715/EG, Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR)
eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32007R0715
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2019 (VIII ZR 225/17)
juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=92892&pos=11&anz=567
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