Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens: Bestimmung des Kammertermins und Ladung (Serie – Teil 4)

WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
etexter
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Namefruits

Wer eine Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, hat in der Regel seine Chance auf eine Abfindung (ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr oder auch deutlich mehr) vertan. Doch wie läuft so ein Kündigungsschutzverfahren nach Eingang der Kündigungsschutzklage weiter? Damit b

Heute Teil 4: Anberaumung des Kammertermins und Ladung zu diesem

Bestimmung eines Kammertermins:

Kommt im Rahmen des Gütetermins kein Vergleich zu Stande, wird dann vom Gericht ein so genannter Kammertermin angesetzt. Sie werden von keinem Richter hören, dass der Gütetermin ausdrücklich für gescheitert erklärt wird, der Richter zieht dann vielmehr (meist mit leicht missbilligendem Blick wegen der fehlenden Einigung) seinen Terminkalender hervor. Sollten Sie doch noch an einem Vergleich interessiert sein, ist jetzt der letzte Moment dies zu äußern.
Ist das nicht der Fall, wird vom Richter nun ein Kammertermin festgelegt. Ist es Ihnen nicht möglich, diesen wahrzunehmen, lassen Sie dies das Gericht direkt wissen, dann wird vom Richter ein anderer Termin gewählt.
Abhängig vom Terminstand des Gerichts kann der zeitnah oder weiter entfernt liegen. Der Zeitabstand liegt in der Regel zwischen 2 und 12 Monaten. Zwar ist das Arbeitsgericht angehalten, das Kündigungsschutzverfahren beschleunigt durchzuführen, die Vorstellung, was für eine Geschwindigkeit darunter zu verstehen ist, gehen bei den Arbeitsrichtern allerdings mitunter ziemlich weit auseinander.

Ladung zum Kammertermin:

In der Regel kriegen Sie die Ladung zum Kammertermin gleich zum Mitnehmen in die Hand. Es kann jedoch vorkommen, dass der Arbeitsrichter das Protokoll selbst in ein Aufnahmegerät diktieren muss, weil er keine Justizangestellte hat, die dies für ihn übernimmt. In diesem Fall kommt die Ladung dann etwas später per Post.
Im Zuge der Ladung gibt es bereits Auflagen für die Parteien, für die Ausschlussfristen gesetzt werden. Ein Vortrag, der nicht innerhalb dieser gesetzten Fristen erfolgt, kann später als verspätet zurückgewiesen werden. Solche Fristen sollten also unbedingt eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, sollte zumindest rechtzeitig ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden. Das Gericht gibt im Übrigen häufig auch schon Hinweise für den weiteren Fortgang des Verfahrens. Auch diese Hinweise sollten unbedingt ernst genommen werden.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie das Schreiben mit der Ladung zum Kammertermin nicht verlieren. Händigen Sie diese Schreiben unbedingt dem Anwalt aus. Sollten Sie auch das weitere Verfahren allein durchführen wollen, notieren Sie sich die gesetzten Fristen und Termine.
Nun ist der Gütetermin beendet. Sie können noch ein bisschen herumstehen bis der Richter Ihnen sagt, dass Sie gehen können. Sie können auch warten bis der Richter die nächste Sache aufruft. Spätestens jetzt können Sie ganz sicher sein, dass in Ihrer Angelegenheit nichts weiter passieren wird.

24.6.2014

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: