Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens: Persönliches Erscheinen und Verhalten vor dem und im Gerichtssaal (Serie – Teil 2)

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Artikelreihe von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Wer eine Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, hat in der Regel seine Chance auf eine Abfindung (ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr oder auch deutlich mehr) vertan. Doch wie läuft so ein Kündigungsschutzverfahren nach Eingang der Kündigungsschutzklage weiter? Damit beschäftigt sich die nachfolgende Artikelreihe von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Heute Teil 2: Persönliches Erscheinen und Verhalten vor dem und im Gerichtssaal

Anordnung des persönlichen Erscheinens:

Möglicherweise geht mit der Ladung auch die Anordnung des persönlichen Erscheinens einher. Ist dies der Fall, besteht auch die Möglichkeit, dass ein Vertreter, idealerweise ein Anwalt, den Termin wahrnimmt. Sollten Sie den Termin alleine wahrnehmen wollen, was natürlich auch möglich ist, müssen Sie jedoch beachten, dass es von der richterlichen Einstellung und unter Umständen auch Tagesform abhängig ist, inwieweit dieser Sie als Partei, die nicht von einem Anwalt vertreten wird, mit Hinweisen unterstützt. Es kommt auch vor, dass Richter die Parteien in derartigen Situationen dann regelrecht zu einem Vergleich prügeln.

Verhalten vor dem Gerichtssaal:

Ist es Ihnen einmal gelungen, sich bis zum Gerichtssaal durchzufragen, der auf der Ladung angegeben ist, finden Sie dort links oder rechts neben der Tür einen Zettel mit sämtlichen Terminen des Tages. Sollte Ihr Termin dort nicht angegeben sein (jedenfalls Ihren Namen müssten Sie dort finden), ist etwas faul. Unter Umständen gibt es auch vor Ort einen Hinweis, der Ihnen mitteilt, dass die Verhandlungen an einem anderen Ort stattfinden, zu dem Sie sich dann auch direkt begeben sollten.
Schüchternheit hilft nicht weiter. Wenn Sie den Termin gegen meinen ausdrücklichen Rat ohne Anwalt aufgesucht haben, müssen Sie zumindest die Souveränität eines Anwalts ausstrahlen. Betreten Sie den Gerichtssaal und, für den Fall dass dort noch eine Verhandlung stattfindet, setzen Sie sich in den Zuschauerraum. Sofern sich dort kein Platz mehr findet, bleiben Sie stehen.

Verhalten im Gerichtssaal:

Wird noch ein anderer Fall verhandelt, brauchen Sie sich zunächst keine Sorgen zu machen. Bei der nächsten Pause erkundigen Sie sich beim Richter nach Ihrem Prozesstermin. Eine abweisende, unfreundliche Antwort spricht nicht gegen Sie, sondern für die mangelnde Professionalität des Richters. In der Regel werden Sie jedoch eine freundliche Antwort mit einem entsprechenden Hinweis erhalten. Anschließend warten Sie einfach weiter.
Richter und Gerichte sollten sich meiner Ansicht nach selbst als Dienstleister ansehen. Diese Einschätzung wird jedoch bei weitem nicht von allen Richtern geteilt. Wenn Sie an einen solchen Richter gelangen, kann es vorkommen, dass bestimmte sozialadäquate Verhaltensweisen wie z.B. Kaugummikauen, Mütze auf dem Kopf tragen oder die Unterhaltung mit dem Sitznachbarn rasch als Missachtung des Gerichts aufgefasst werden und demnach forsche Reaktionen nach sich ziehen. Auch Anwälte fühlen sich mitunter an die Schulzeit zurück erinnert. Sie sollten solche Dinge nicht persönlich nehmen und gelassen bleiben bis Ihre Sache dann aufgerufen wird. Fragen Sie den Richter, ob sie sich links oder rechts an den Tisch vor dem Richterstuhl setzen sollen, und setzen Sie sich dann dort hin.

21.5.2014

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

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