Abmahnwelle durch die rs reisen und schlafen GmbH aus Hamburg hört nicht auf

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Die rs reisen & schlafen GmbH verschickt weiterhin wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen Reiseunternehmen durch Rechtsanwalt Joachim Pollack. Mittlerweile sind uns über 200 Abmahnungen bekannt.

Aus immer noch aktuellem Anlass berichten wir erneut über die Abmahnwelle gegenüber Reisebüros und kleine bis mittelgroße Reiseveranstalter. Rechtsanwalt Joachim Pollack rügt dabei für seine Mandantschaft insbesondere Wettbewerbsverstöße in Gestalt fehlerhafter bzw. fehlender Pflichtangaben im Impressum der Website, wie z.B.

die fehlende Angabe des Registergerichts,
die fehlende Angabe der Registernummer,
die fehlende Angabe der Rechtsform sowie eine
unterbliebene Verlinkung auf die OS-Plattform.

In den uns vorliegenden Abmahnungen werden Gegenstandswerte von 6.000 Euro bis 20.000 Euro angesetzt. Die sich daraus ergebenden und von Rechtsanwalt Joachim Pollack geltend gemachten Abmahnkosten betragen zwischen 571,44 Euro bis 1.171,67 Euro inkl. Umsatzsteuer.

Aus der Anzahl der uns bekannten Fälle verbunden mit dem konkreten Vorgehen der rs reisen und schlafen GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Joachim Pollack, drängt sich der Verdacht auf, durch die Abmahnungen nur den Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten durchzusetzen. Ist dies der Fall, ist die Annahme eines Rechtsmissbrauchs naheliegend. Unsere Kanzlei arbeitet verstärkt an einer Aufstellung sämtlicher Abmahnungen der rs reisen und schlafen GmbH, um in einem gerichtlichen Verfahren den Beweis für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen führen zu können.

Als eine seit Jahren auf die Vertretung von Reiseunternehmen und deren konkrete Belange spezialisierte Kanzlei raten wir allen Adressaten einer derartigen Abmahnung, die vorformulierte und mitgeschickte Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht zu unterschreiben. Diese ist zugunsten der rs reisen und schlafen GmbH formuliert und regelmäßig zu weit gefasst. Auch sollten vor einer rechtlichen Überprüfung keine Zahlungen getätigt werden. Die geltend gemachten Unterlassungsansprüche sind oft nicht gerechtfertigt und der zu Grunde gelegte Streitwert (von 6.000 Euro bis 20.000 Euro) zur Berechnung der Rechtsanwaltskosten zu hoch.

Sie sollten allerdings auch nicht untätig bleiben und die gesetzten Fristen verstreichen lassen, da die Gefahr besteht, dass eine einstweilige Verfügung gegen Sie erlassen wird. Ein Gericht erlässt eine einstweilige Verfügung bereits dann, wenn die vom Antragsteller vorzutragenden Anspruchsgrundlagen auch nur halbwegs plausibel dargetan werden. Eine intensive Prüfung durch das Gericht erfolgt gerade nicht. Die Verteidigung gegen eine solche Verfügung ist aufgrund des Anwaltszwangs vor den Landgerichten jedoch nur möglich, wenn ein Anwalt mandatiert wird. Aus Kostengründen empfehlen wir daher bereits ein außergerichtliches anwaltliches Vorgehen gegen die Abmahnung zur Vermeidung eines gerichtlichen Vorgehens der rs reisen und schlafen GmbH. In den von uns seit April 2018 betreuten Fällen ist bislang in keinem Fall ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden; unsere außergerichtliche Verteidigung für unsere Mandanten hatte bislang ausnahmslosen Erfolg.

Haben Sie auch eine Abmahnung der rs reisen und schlafen GmbH erhalten haben, bieten wir Ihnen durch Jansen & Jansen Rechtsanwälte deutschlandweit eine professionelle Beratung und ausgezeichnete Betreuung an. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch (0221-58923880) oder per E-Mail (infoatjansen-kollegen.de).
Unsere Anwälte zeichnen sich durch langjährige Erfahrungen aus und können die Wirksamkeit einer Abmahnung kompetent und realistisch für Sie einschätzen.

Sind Sie (noch) nicht ins Visier potentieller Abmahner geraten sein, empfehlen wir Ihnen dennoch, Ihren Internetauftritt auf Fehler zu überprüfen. Wir rechnen stark damit, dass es durch das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (25.05.2018) und des neuen Pauschalreiserechts (01.07.2018) zu weiteren Abmahnungen insbesondere in der Reisebranche kommen wird. Auch hier stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte von Jansen & Jansen als zuverlässiger Partner für die Reisebranche zur Seite.

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Neues Pauschalreiserecht ab 01.07.2018 – AGB müssen angepasst werden

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Jansen & Jansen Rechtsanwälte
Frau Carina Jansen
Am Gleisdreieck 1
50823 Köln
Deutschland

fon ..: 0221-58923880
web ..: http://www.jansen-kollegen.de
email : c.jansen@jansen-kollegen.de

Pressekontakt:

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Am Gleisdreieck 1
50823 Köln

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Author: PM-Ersteller

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