Achtung, heiße Gefahr!

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ARAG Experten über den “Tag des brandverletzten Kindes” und warum er so wichtig ist

Heimelige Advents- und Winterzeit heißt leider auch immer Gefahrenzeit für Kinder. Denn besonders zum Jahresende rücken teils schwere Verletzungen durch Verbrennungen und Verbrühungen in den Fokus. Dabei könnte der Großteil der Unfälle mit einfachen Sicherheitsmaßnahmen vermieden werden. Um auf das Thema aufmerksam zu machen, weisen die ARAG Experten auf den jährlichen bundesweiten “Tag des brandverletzten Kindes” am 7. Dezember 2021 hin, den die Initiative “Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e. V.” ins Leben gerufen hat.

Kinder sind Hochrisikogruppe
Jedes Jahr müssen allein in Deutschland ca. 30.000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich versorgt werden. Doch die Hochrisikogruppe bei thermischen Verletzungen bilden Kinder im Alter bis zu fünf Jahren. Besonders unterschätzt werden heiße Flüssigkeiten, wie z. B. Tee oder Kaffee, welche die sensible Kinderhaut schon ab 52 Grad Celsius langfristig schädigen können.

Tipps zum Schutz der Kinder vor Verbrennungen und Verbrühungen
Grundsätzlich sollten Kinder nie mit offenem Feuer oder brennenden Kerzen allein gelassen werden und Feuerquellen wie Streichhölzer und Feuerzeuge gilt es für Kinder unerreichbar aufzubewahren.

Möchte man bei allen Risiken nicht auf den echten Kerzenschein verzichten und ist kein Freund von LED-Kerzen, stellt man Kerzen am besten auf eine standfeste, nicht brennbare Unterlage. Dazu ist ein Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie Vorhängen etc. zu berücksichtigen und man sollte die Kerzen löschen, wenn man den Raum verlässt – egal wie kurz oder lange. Herabhängende Tischdecken sind zwar schön und verströmen Gemütlichkeit, aber sie bergen eine Gefahr für Kinder, weil sie sich an den Tischdecken hochziehen und die Kerzen dann umfallen können. Entscheidet man sich doch für LEDs, sind geprüfte und sichere LED-Lichterketten in etlichen Farben und Formen und mittlerweile auch für Weihnachtsbäume fast überall erhältlich. ARAG Experten empfehlen zudem, den Weihnachtsbaum in einen möglichst schweren, mit Wasser gefüllten Ständer zu stellen und zusätzlich an der Wand festzubinden, damit er nicht umfällt.

Auch beim eigenen Verhalten kann einiges beachtet werden, um die Sicherheit für Kinder zu erhöhen: So sollte man nichts Heißes essen oder trinken, während ein Kind auf dem Arm getragen wird oder auf dem Schoß sitzt. Heißgetränke sollten Kaffee- und Teegenießer nie zu nah an den Rand von Tischplatten oder auf den Boden stellen. Wasserkocher und andere elektrische Geräte stellt man am besten immer außer Reichweite von Kindern. ARAG Experten raten, auch auf herabhängende Kabel, zum Beispiel von einem Wasserkocher oder Waffeleisen, zu achten und diese ebenfalls für Kinder unerreichbar nach oben zu legen.

Steht das Mittag- oder Abendessen an, muss es manchmal schnell gehen, denn Kinder haben meist wenig Geduld beim Thema Essen. Dennoch sollte immer darauf geachtet werden, dass Töpfe und Pfannen auf der hinteren Herdplatte stehen und der Griff stets nach hinten zeigt. ARAG Experten empfehlen, das Kochfeld zusätzlich mit einem Herdschutzgitter zu sichern. Auch andere heiße Flächen wie Kamin- oder Backofentüren können mit wenig Aufwand und Equipment abgesichert werden. Fläschchen und Brei für Babys, die in der Mikrowelle erwärmt wurden, sollten vor Verzehr stets gut umgerührt und selbst probiert werden. Denn was sich von außen lauwarm anfühlt, ist innen oft noch kochend heiß.

Vor dem Planschspaß sollte die Badewannentemperatur immer kontrolliert werden, am besten mit einem speziellen Badethermometer für Babys. Diese gibt es günstig in jedem handelsüblichen Drogeriemarkt. Und auch, wenn es den Sommer betrifft, weisen die ARAG Experten auf Folgendes hin: Nach längerer Sonneneinstrahlung muss der Gartenschlauch erst entleert werden, bevor das Kind nass gespritzt wird. Das Restwasser im Schlauch heizt sich in der Sonne schnell auf und kann zu schweren Verbrennungen führen.

Erste Hilfe bei Verbrühungen und Verbrennungen
Verbrennungen und Verbrühungen sind schmerzhaft und häufig langwierig. Umso wichtiger, dass nach dem Unfall schnelles, aber gleichzeitig besonnenes und ruhiges Handeln erfolgt. Zunächst muss das Feuer beziehungsweise brennende Kleidung mit Wasser, einer Decke oder durch Wälzen am Boden gelöscht werden. Bei Verbrühungen durch heiße Flüssigkeiten wird zunächst die durchtränkte Kleidung rasch, aber vorsichtig ausgezogen und der betroffene Hautbereich gekühlt. Durch die Kühlung wird ein Fortdauern der Hitzewirkung im Gewebe – das sogenannte “Nachbrennen” – verhindert. Kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, sollten mit handwarmem Wasser (mindestens 15 Grad warm) gekühlt werden. Aber nicht länger als zehn Minuten, um eine Unterkühlung zu vermeiden. ARAG Experten weisen darauf hin, dass großflächige Verbrennungen nicht gekühlt werden dürfen, da dies zu einer gefährlichen Unterkühlung führen kann. Stattdessen sollten die betroffenen Körperteile mit einem keimfreien Verbandstuch aus dem Verbandskasten locker und ohne Druck abgedeckt werden. Parallel zu allen Maßnahmen sollte sofort der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 angerufen werden.

Weitere interessante Informationen zur Ersten Hilfe unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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