Seit dem Jahr 2015 müssen die Landwirte die sogenannten Greening -Anforderungen erfüllen, um die volle Flächenprämie im Rahmen der EU-Agrarförderung zu erhalten. Die Anforderungen beinhalten neben der Anbaudiversifizierung auch die Schaffung sogenannter ökologischer Vorrangfläche auf mindestens 5 Prozent der Ackerfläche. Unter den möglichen Maßnahmen wird auch in diesem Jahr besonders häufig der Zwischenfruchtanbau für diesen Zweck genutzt. Noch bis Ende September läuft die Frist für die Aussaat. Thomas Husemann, Experte der AGRAVIS Raiffeisen AG , gibt einen Überblick.
Worauf ist bei der Auswahl der richtigen Zwischenfrucht für das Greening zu achten?
Husemann: Zunächst darf die Zwischenfruchtmischung nur zulässige Arten enthalten, wovon keine Art mehr als 60 Prozent gemessen am Samenanteil in der Mischung einnehmen darf. Unsere topsoil-Zwischenfruchtmischungen mit dem Zusatz „EU“, erfüllen diese Anforderungen und können als Greening-Zwischenfrucht verwendet werden. Darüber hinaus besteht natürlich auch die Möglichkeit, seine Zwischenfrucht nach den entsprechenden Vorgaben selbst zu mischen. Grundsätzlich sollte bei der Auswahl der geeigneten Mischung die jeweilige Fruchtfolge und das Anbausystem berücksichtigt werden, um grobe Fehler wie zum Beispiel Senf in Rapsfruchtfolgen zu vermeiden.
Viele Landwirte haben die Aussaat bereits vorgenommen. Worauf muss man achten, wenn man in den nächsten Wochen noch eine Greening-Zwischenfrucht aussäen möchte?
Husemann: Damit der Zwischenfruchtbestand noch ausreichend Zeit hat, sich zu entwickeln und seine positiven Effekte auf die Bodenfruchtbarkeit zu entfalten, darf nicht zu spät gesät werden. Je nach Zusammensetzung der Mischung sollte die Aussaat möglichst im August abgeschlossen werden. Wenn es trotzdem etwas später wird, sind Kreuzblütler und Gräser besonders spätsaatverträglich. Die topsoil kornpro EU beispielsweise kann mit mindestens 20 Kilogramm pro Hektar auch noch von Anfang bis Mitte September gesät werden. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass in Niedersachsen neuerdings die Greening-Zwischenfrucht am 20. Oktober mindestens 40 Prozent Bodenbedeckung erreicht haben muss – insofern lieber zeitnah aussäen.
Neben der richtigen Mischung kommt es bei der Aussaat doch auch auf die Technik an. Was ist dabei zu berücksichtigen?
Husemann: Es stehen verschiedene Varianten für die Zwischenfruchtaussaat zur Verfügung. Die sicherste Methode ist die Drillsaat mit der mechanischen oder pneumatischen Sämaschine. Mittlerweile kann die Zwischenfruchtaussaat aber auf ähnlichem Niveau auch mit der Bodenbearbeitung kombiniert werden. Dafür wird ein Pneumatikstreuer auf dem Grubber oder der Scheibenegge angebaut, der das Saatgut über kleine Prallteller gleichmäßig und zuverlässig vor die nachlaufende Walze pustet. Eigene Versuche haben gezeigt, dass diese Variante gegenüber der Drillsaat lediglich eine etwa 10 Prozent höhere Saatstärke für den gleichen Feldaufgang benötigt. Die vielerorts übliche Aussaat mit dem Schneckenkornstreuer ist ziemlich windanfällig und sollte allenfalls mit lichtkeimenden Arten, wie sie in der topsoil kornpro EU oder in der topsoil waterprotect EU enthalten sind, gemacht werden.
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