Für diese Zwecke dürfen Vermieter die Mietkaution einsetzen
Vermieter sind gut beraten, die Hinterlegung der Kaution im Mietvertrag zu vereinbaren. Die gesetzlichen Vorschriften ergeben sich aus § 551 BGB.
So dürfen Vermieter die Kaution nur dann einsetzen, wenn die Immobilie nach Ende des Mietverhältnisses nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wird oder ausstehende Zahlungen vom Mieter nicht beglichen worden sind. Das gilt für das Ausbessern schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen, für Renovierungskosten für nicht zurückgebaute Umbauten des Mieters, Mietschulden oder Schäden durch einen unsachgemäßen Umgang des Mieters mit der Immobilie.
Martin Steinbeiß, Leiter Vermietung beim Maklerhaus Aigner Immobilien, macht Vermieter auch auf die Rückzahlungsfrist aufmerksam: “Mit einer Frist von drei bis sechs Monaten sind Sie auf der sicheren Seite. Der Mieter muss die Möglichkeit haben, etwaige Schäden nachträglich beseitigen zu können.”
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Die inhabergeführte, mehrfach ausgezeichnete Aigner Immobilien GmbH gehört mit 25 Jahren Markterfahrung und einem durchschnittlichen Objektvolumen von über 300 Mio. Euro im Jahr zu den TOP 5 der Maklerunternehmen im Großraum München. An sieben Standorten in München, Starnberg und Frankfurt am Main konzentrieren sich mehr als 100 Mitarbeiter auf den Verkauf und die Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das Dienstleistungsspektrum reicht von der klassischen Wohnimmobilienvermittlung über die Vermarktung von Investmentprojekten bis hin zum Vertrieb von Bauträgermaßnahmen, die durch eine unternehmenseigene Marketingabteilung begleitet werden. Die Mitarbeiter zeichnet eine fachlich hohe Kompetenz und langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche aus. Als Berater und Vermittler begleiten sie Projektentwicklungen im wohnwirtschaftlichen und im gewerblichen Bereich. Darüber hinaus bietet das Unternehmen eine marktorientierte Wertermittlung durch firmeneigene Architekten und Gutachter. Abgerundet wird das Leistungsspektrum durch eine bankenunabhängige Finanzierungsberatung.
Die Aigner Immobilien GmbH ist Mitglied von “DIP – Deutsche Immobilien-Partner”, dem zu den Branchenführern zählenden, 1988 gegründeten Verbund unabhängiger Immobiliendienstleister mit 14 Partnern an bundesweit mehr als 25 Standorten und vier weiteren Spezialisten aus verschiedenen Service-Organisationen als “preferred partnern” mit insgesamt über 800 Experten und einem jährlichen Transaktionsvolumen von rd. EUR 1,5 Mrd. aus vermittelten Immobilienverkäufen sowie mehr als 260.000 Quadratmetern vermittelter gewerblicher Mietfläche (2015).
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