Air Berlin stellt Insolvenzantrag – Anlegern drohen hohe Verluste
Air Berlin ist pleite. Die Fluggesellschaft stellte am 15. August 2017 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg und reißt mit der Insolvenz auch die Anleihe-Anleger mit.
Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft befindet sich seit Jahren in der Krise. Nun kommt mitten in der Urlaubszeit der Insolvenzantrag. Immerhin: Der Flugbetrieb scheint dank eines Überbrückungskredits der Bundesregierung vorerst gesichert, sodass die Reisenden nicht am Boden bleiben müssen.
Schlechter sieht es für die Gläubiger aus. Ihnen drohen durch die Insolvenz nun hohe finanzielle Verluste. Das gilt auch für die Anleger der drei Unternehmensanleihen die Air Berlin in den vergangenen Jahren emittiert hat. Die größte Anleihe hat ein Volumen von 225 Millionen Euro und steht im April 2018 zur Rückzahlung an.
Nach Angaben von Air Berlin wurde der Insolvenzantrag nötig, da der Hauptaktionär Etihad keine weiteren Finanzspritzen mehr geben will. Damit bestehe keine positive Fortführungsprognose für das Unternehmen mehr. Das Insolvenzverfahren soll in Eigenverwaltung durchgeführt werden. Das bedeutet, dass das bisherige Management weiter am Ruder bleibt und den bereits eingeleiteten Restrukturierungsprozess fortsetzen möchte. Wie Air Berlin mitteilte, seien die Verhandlungen mit Lufthansa und weiteren Partnern zum Erwerb von Betriebsteilen weit fortgeschritten und könnten zeitnah finalisiert werden.
Der Kurs der Aktien und Anleihen brach nach Bekanntwerden der Insolvenz ein. Die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Die Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass die Insolvenzmasse nicht ausreichen wird, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu bedienen. Auch die Anleihe-Anleger müssen daher mit hohen finanziellen Verlusten rechnen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Diese können z.B. entstanden sein, wenn die Anleger von den Beratern oder Vermittlern nicht über die bestehenden Risiken und insbesondere nicht über das bestehende Totalverlust-Risiko aufgeklärt wurden. Zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen können sich die Gläubiger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
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