Aktuelles zum Familienrecht in Raststatt

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Familienrecht in Rastatt: Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist nicht verfassungswidrig

Aktuelles zum Familienrecht in Raststatt
Susanne Cronauer, Anwalt für Familienrecht, erklärt die Hintergründe.

RASTATT. Susanne Cronauer, Anwältin für Familienrecht für die Region Rastatt, teilt mit: „Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 2020 ist die externe Teilung von Betriebsrenten im Rahmen des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall nicht verfassungswidrig. Nach Auffassung des Gerichts stellt die Anwendung der externen Teilung keine Verletzung des Grundgesetzes dar. Zugleich betont das Bundesverfassungsgericht jedoch: Die Gerichte müssen sicherstellen, dass die Person, die einen Anspruch auf einen Ausgleich hat, durch eine externe Teilung keine unangemessene Verringerung ihrer Versorgungsleistungen zu erwarten hat.“ Für den Versorgungsträger bedeutet dies: Er muss Belastungen vermeiden, indem er ggf. die interne der externen Teilung vorzieht. Was bedeutet das für Ehepartner in Scheidungsverfahren? Anwältin Susanne Cronauer erklärt den Hintergrund dieser aktuellen und für Menschen im Scheidungsverfahren wichtigen Entscheidung.

Wie wirkt sich BVG Entscheidung im Familienrecht bei der Scheidung in Rastatt aus?

Das Oberlandesgericht Hamm sah in der in Ausnahmefällen und auch gegen den Willen der ausgleichsberechtigen Person durchführbaren externen Teilung von Versorgungsansprüchen eine Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes und des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes. Denn bei der externen Teilung zum Beispiel einer betrieblichen Altersversorgung sah das OLG erhebliche Transferverluste, wenn das Familiengericht für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht bei einem anderen Versorgungsträger begründet. „Vereinfacht ausgedrückt: Bei der internen Teilung wird der Versorgungsausgleich beim gleichen Versorgungsträger geregelt. Bei der externen Teilung erhält die ausgleichsberechtigte Person Ansprüche bei einem anderen Versorgungsträger. Nicht selten entsteht durch die derzeit ungünstige Zinslage für diejenigen ein Nachteil, die ausgleichsberechtigt sind. Das sind überwiegend Frauen. Die Zinsentwicklung wirkt sich auf die Höhe des Anrechts bei einem anderen Versorgungsträger aus“, erklärt Susanne Cronauer.

Anwältin für Familienrecht, Rastatt: Prüfen, ob es zu Ungleichbehandlung durch externe Teilung kommt

Die Anwältin für Familienrecht empfiehlt Ehepaaren in Scheidungsverfahren, das Thema „Versorgungsausgleich“ besonders in den Blick zu nehmen – gerade dann, wenn beide Partner in unterschiedliche Versorgungssystem eingezahlt haben. Denn trotz der grundsätzlichen Entscheidung wonach die externe Teilung nicht gegen das Grundgesetz verstößt, sind Nachteile für eine der beiden Parteien zu vermeiden. „Es gilt zu prüfen, ob es durch eine Abweichung vom Grundsatz der internen Teilung zu einer Ungleichbehandlung beider Partner kommt“, stellt Susanne Cronauer heraus.

Rechtsanwältin aus Baden-Baden Schwerpunkt liegt auf dem Familienrecht. Bei Scheidungen versucht die Anwältin die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Susanne Cronauer berät ihre Mandaten auch über das Juristische hinaus.

Kontakt
RA Susanne Cronauer
Susanne Cronauer
Erwinstrasse 2
76532 Baden-Baden
07221 97199-0
07221 97199-29
presse@kanzlei-cronauer.de
https://www.kanzlei-cronauer.de

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Author: pr-gateway

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