Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Unzureichender Schutz durch hohe Hürden
Es passiert leider immer wieder, dass Arbeitnehmer krank werden infolge des Verhaltens des Arbeitgebers oder Kollegen. Die Betroffenen sind dann oftmals der Meinung, dass es sich bei dem entsprechenden Verhalten um Mobbing handelt und wollen verständlicherweise dagegen vorgehen. Das Problem: die Hürden zur Darlegung von Mobbing vor Gericht sind extrem hoch. Gerichtlichen Schutz wird jemand, der tatsächliche infolge von Mobbing krank geworden ist, auf dieser Grundlage vielfach kaum erlangen können.
Gerichte verlangen detailliertes Mobbingprotokoll
Die Gerichte verlangen zur Darlegung des Mobbings ein detailliertes Mobbingprotokoll. Das ist deshalb so problematisch, weil jemand, der infolge von Mobbings krank geworden ist, oftmals so fertig mit den Nerven sein wird, dass er gar nicht in der Lage ist, ein solches Protokoll anzufertigen, sondern stattdessen zuhause oder gar im Krankenhaus bleiben wird.
Warum wird ein Mobbingprotokoll verlangt?
Das Mobbingprotokoll wird deshalb verlangt, weil nur auf diesem Wege der erforderliche Zusammenhang und die Zielgerichtetheit verschiedener einzelner Handlungen dargelegt werden kann. Wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer als „unfähigen Idioten“ oder „blödes Arschloch“ bezeichnet, stellt das zwar einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag und sogar eine strafbare Beleidigung dar, Mobbing ist das allein aber noch nicht. Gleiches gilt für unflätiges oder unprofessionelles Verhalten des Arbeitgebers. Mobbing dagegen erfordert eine fortgesetzte Handlung mit einem erkennbaren Ziel, häufig dem, dass der Arbeitnehmer zur eigenen Kündigung bewegt und so eine Abfindung erspart werden soll.
Bei ersten Anzeichen für Mobbing Protokoll anfertigen
Arbeitnehmern ist deshalb zu empfehlen, bereits mit Beginn etwaiger Mobbinghandlungen ein entsprechendes Protokoll anzulegen bzw. auszufüllen. Das bedeutet ja noch nicht, dass man dies dann später auch unbedingt verwerten müsste. Für den Fall, dass es zu einer fortlaufenden Belastung kommt, hat man dann aber bereits für eine adäquate Aufzeichnung gesorgt. Wer erst nach ein bis zwei Jahren damit beginnt, wird kaum noch vernünftige Gedächtnisprotokolle erstellen können. Neben dem Versuch, die Situation vielleicht selbst durch geschicktes Verhalten zu entschärfen, sich professionelle Hilfe zu suchen von einem Psychologen oder auch einem Anwalt und dergleichen, was alles durchaus sinnvoll sein kann, ist das Anfertigen eines Mobbingprotokolls also die beste und wichtigste Reaktion auf Mobbing.
Fazit
Der gesetzliche Schutz von Mobbingopfern in Deutschland ist extrem unbefriedigend ausgestaltet, Bestrebungen des Gesetzgebers, daran etwas zu ändern, sind nicht absehbar. Wer sich deshalb eine Chance darauf erhalten will, erfolgreich Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend zu machen, ist zwingend auf ein detailliertes Mobbingprotokoll angewiesen.
Wer wir sind
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren im Arbeitsrecht tätig. Gemeinsam haben sie das Handbuchs Arbeitsrecht der Stiftung Warentest verfasst. Auf dem YouTube-Kanal Fernsehanwalt werden ständig aktuelle Rechtsprobleme aus dem Alltag vorgestellt und dazu praxisnahe Lösungen präsentiert.
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15.5.2017
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