Als Rentner jobben

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ARAG Experten informieren über Freibeträge, Hinzuverdienstgrenzen und Abzüge

In Deutschland gibt es über 21 Millionen Rentner. Ob regulärer Altersrenter oder Frührentner – viele Senioren sind noch fit und wollen ihre Arbeitskraft weiterhin einsetzen. Wie viel Rentner hinzuverdienen dürfen und wann sie Steuern zahlen müssen, wissen die ARAG Experten.

Mehr hinzuverdienen in 2021
Natürlich ist es erlaubt, als Rentner einen Nebenjob zu haben. Haben Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht und beziehen eine vorgezogene Altersrente – etwa die Rente mit 63 – müssen Sie Ihre Beschäftigung allerdings dem Rentenversicherungsträger melden. Übersteigt Ihr Gehalt aus dem Nebenjob die geltenden Hinzuverdienstgrenzen, wird ein Teil auf Ihre Rente angerechnet. Seit der Einführung der “Flexi-Rente” im Jahr 2017 können Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich 6.300 Euro pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Von dem darüber liegenden Verdienst werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten.

Weil durch die Corona-Pandemie ein gestiegener Bedarf an Beschäftigten im Rentenalter besteht – etwa im medizinischen Bereich oder in der Pflege – wurde die Hinzuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2020 aber von der Bundesregierung auf 44.590 Euro jährlich angehoben. Im Jahr 2021 dürfen Rentner sogar noch mehr hinzuverdienen: Jahreseinkünfte bis 46.060 Euro führen nicht zu einer Kürzung der vorgezogenen Altersrente! Ab 2022 soll nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr gelten.

Müssen für den Hinzuverdienst Steuern gezahlt werden?
Wenn Sie mehr als 450 Euro im Monat hinzuverdienen, sind Sie sozialversicherungspflichtig und müssen Ihre zusätzlichen Einnahmen versteuern – vorausgesetzt, Ihre Rente und Ihr Nebenverdienst liegen insgesamt über dem steuerlichen Grundfreibetrag.

Keine Hinzuverdienstgrenze bei Regelaltersrente
Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht und beziehen nun eine Altersrente? Dann dürfen Sie grundsätzlich unbegrenzt zu Ihrer Rente hinzuverdienen. Ihre monatliche Rentenzahlung wird nicht beeinflusst. Sie sind auch nicht verpflichtet, Ihre Beschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden. Unter Umständen müssen Sie Ihre zusätzlichen Einnahmen aber versteuern.

Wie wird der Hinzuverdienst überprüft?
Immer zum 1. Juli eines Jahres stellt die Deutsche Rentenversicherung eine Prognose über Ihr voraussichtliches Einkommen auf und vergleicht diese mit dem aktuell geltenden Freibetrag. Entsprechend wird dann Ihre Rente für die Zeit ab 1. Juli und ab 1. Januar des folgenden Jahres festgesetzt. Zum darauffolgenden 1. Juli wird dann eine sogenannte Spitzabrechnung gemacht, d. h. die Prognose wird mit dem tatsächlichen Verdienst centgenau verglichen. Haben Sie zu viel Rente bekommen, müssen Sie den ermittelten Betrag zurückzahlen. Andersherum bekommen Sie eine Nachzahlung, wenn Ihnen zu wenig Rente gezahlt wurde. Gleichzeitig wird für die kommenden zwölf Monate eine neue Prognose erstellt.

Höherer Grundfreibetrag für Rentner
Vor allem Rentner mit einer kleinen Jahresrente profitieren von einem höheren steuerlichen Grundfreibetrag in 2021. Er steigt auf 9.744 Euro pro Jahr an, vorher lag er bei 9.408 Euro. Rente, die über diesem Betrag liegt, wird mit dem jeweiligen individuellen Steuersatz besteuert.

Höhere Steuern für Neu-Rentner
Frischgebackene Rentner, die dieses Jahr in den Ruhestand gehen, müssen nach Auskunft der ARAG Experten mit höheren Abzügen rechnen. Nur noch 19 Prozent der Bruttorente bleibt steuerfrei, letztes Jahr waren es noch 20 Prozent. In den kommenden Jahren wird dieser Teil immer kleiner, bis schließlich 2040 alle Renten voll versteuert werden müssen.

Freiwillige Rente bis 31. März
Um Rentenkürzungen auszugleichen oder überhaupt einen Rentenanspruch zu sichern, können sich freiwillige Rentenzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse lohnen. Vor allem für Freiberufler, Eltern oder all diejenigen, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben, kann sich die freiwillige Beitragszahlung lohnen. Die Frist, um Beiträge rückwirkend für das Jahr 2020 zu zahlen, endet am 31. März. Freiwillig versichern kann sich jeder, der in Deutschland wohnt, über 16 Jahre alt ist oder als Deutscher im Ausland lebt und hier nicht versicherungspflichtig ist und keine volle Altersrente bezieht.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/hinzuverdienst-rente/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
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0211-963-2560
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04349-228026
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