Amazon: 3 Gefährliche Stolpersteine für Händler

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Amazon ist für viele Händler ein attraktiver zweiter oder dritter Vertriebsweg. Doch auch wenn Amazon für nicht der Hauptvertriebskanal sein sollte, müssen Online-Händler dennoch ein gutes Maß an Aufmerksamkeit für einige Stolpersteine mitbringen, die speziell bei Amazon zu beachten sind.

Stolperstein 1: FBA

Was ist FBA?

FBA bedeutet Fulfillment by Amazon und ist ein Service, bei welchem Amazon für Sie die Abwicklung Ihrer Warenlieferungen gegen Gebühr übernimmt. Das Besondere hier ist, dass Amazon für FBA-Lieferungen eine eigene Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellt.

Widersprüchliche Widerrufsbelehrungen vermeiden

Wenn Sie Ihre eigene Widerrufsbelehrung in Ihrem Amazonkonto an der korrekten Stelle einfügen, spielt Amazon bei FBA-Lieferungen automatisch die richtige Widerrufsbelehrung aus. Das funktioniert aber nicht, wenn Sie Ihre Widerrufsbelehrung auch an anderen Orten eingefügt haben, zum Beispiel in der Produktbeschreibung oder, wie häufig zu sehen, in den AGB.
Pflegen Sie die Widerrufsbelehrung ausschließlich an der dafür vorgesehen Stelle ein.

Stolperstein 2: Die Bestellseite

Vorab: Hier haben wir leider keine Lösungsmöglichkeit für Sie, um eine Gefahr elegant zu umgehen. Bei der Bestellseite geht es darum, dass Sie sich darüber bewusst sind, dass die aktuelle Gestaltung der Bestellseite bei Amazon mit rechtlichen Risiken verbunden ist.

Wesentliche Merkmale der Ware auf der Bestellseite

Konkret geht es um die Angabe der wesentlichen Informationen der Ware auf der Bestellseite und die Frage: Müssen auf der Bestellseite alle Informationen zur Ware noch einmal wiederholt werden oder reicht es aus, auf der Bestellseite das Produktbild und den Namen wiederzugeben und das Produkt zu verlinken?

Hierzu gab es bereits einige Urteile zu Onlineshops, die eindeutig in die Richtung gingen, dass ein Link nicht ausreicht und auf der Bestellseite sämtliche Informationen noch einmal wiederholt werden müssen. Beispiel: Material und Gewicht eines Sonnenschirms.

OLG München und die Bestellseite bei Amazon

Nun hat das OLG München auch für Amazon entschieden, dass dort alle wesentlichen Merkmale der Ware noch einmal wiederholt werden müssen, ein Link reicht nicht.

Konsequenzen daraus: Die Bestellseite bei Amazon ist nach OLG München nicht rechtskonform, womit ein rechtskonformer Handel auf Amazon nicht möglich ist. Denn wie bereits erklärt, muss sich der Händler die Gestaltung der Plattform zurechnen lassen, als wäre es seine eigene.

Stolperstein 3: ASIN

Was sind ASIN?

ASIN bedeutet Amazon Standard Identifikationsnummer und ist das amazoninterne System zur Identifikation von Waren, vergleichbar mit EAN oder GTIN. Jedes Produkt, das bei Amazon gehandelt wird, hat eine ASIN. Dabei soll ein Produkt niemals zwei ASIN haben.

Das hat zwei Dinge zur Folge. Erstens: Wenn Ihr Produkt noch keine ASIN hat, müssen Sie eine erstellen. Hierfür gibt es bei Amazon gewisse Richtlinien. Interessanter wird es bei der zweiten Konsequenz: Wenn bereits jemand für Ihr Produkt eine ASIN erstellt hat, müssen Sie diese auch nutzen.

Anhängen an Angebote

Wenn Sie sich nun an eine bereits bestehende ASIN und ein damit verknüpftes Angebot anhängen, nutzen Sie die dort enthaltenen Angaben für Ihr eigenes Angebot mit. Problematisch kann das dann werden, wenn in dem Angebot unzulässige Angaben enthalten sind, denn diese müssen Sie sich zurechnen lassen.

Noch gemeiner ist, dass das ursprüngliche Angebot, an das Sie sich angehängt haben, nachträglich geändert werden kann und damit sich auch ihr Angebot ändert. Das kann zum Beispiel unverbindliche Preisempfehlungen betreffen, irreführende Gesundheitsangaben oder auch unzulässige Werbeversprechen.

Regelmäßige Überprüfung der Angebote

Die Lösung ist hier, Angebote an die Sie sich angehängt haben, regelmäßig zu überprüfen, um zu verhindern, dass Sie für die Fehler anderer den Kopf hinhalten müssen. Wie häufig Sie prüfen müssen, ist nicht abschließend geklärt. Einmal im Monat reicht sicherlich nicht aus, dreimal täglich muss es jedoch auch nicht sein.

Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein „Rundum-sicher-Paket“ bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt „Locatrust“ verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.

Kontakt
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
0221/77536-7531
mustafa.ucar@trustedshops.de
http://trustedshops.de

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Author: pr-gateway

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