Ziele – Nutzen – Finanzierungsmöglichkeiten
Der demografische Wandel hat Deutschland erreicht. Die Aussicht auf ein höheres Lebensalter wächst von Jahr zu Jahr. Damit wächst insbesondere im ambulanten Bereich der Bedarf an Altenbetreuung und Zuwendung für diese Menschen. Denn 75 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen werden im eigenen Zuhause versorgt. Aber Pflege und hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen reichen bei weitem nicht aus, die Lebensqualität älterer Menschen zu erhalten. Die Senioren-Assistenz/Plöner Modell füllt die Lücke zwischen der medizinischen Pflege und der Haushaltshilfe. Sie konzentriert sich auf die mentale Altenbetreuung und steigert durch soziale Betreuung die Zufriedenheit älterer Menschen.
ZIELE UND NUTZEN DER MENTALEN SENIORENBETREUUNG
Die Senioren-Assistenz ermöglicht älteren Menschen, über längere Zeit
-selbstbestimmt im vertrauten Zuhause zu leben,
-die Heimunterbringung zu vermeiden oder hinauszuzögern,
-die Lebensqualität zu erhalten oder zu steigern.
Die Senioren-Assistenz entlastet sowohl die Angehörigen als auch die Pflegekassen, weil sie dafür sorgt, dass Senioren selbstbestimmt und gesund leben. Häufig brauchen ältere Menschen nur punktuelle Unterstützung und keine Vollversorgung. Es muss nur jemand da sein, der vertrauenswürdig ist, qualifizierte Altenbetreuung leistet und die Dinge des Alltags koordiniert. Eine solche Unterstützung bedeutet für Senioren einen Zugewinn an Lebensqualität. Diese Unterstützung leisten ausgebildete Senioren-Assistenten.
Die Dienstleistung Senioren-Assistenz nutzt allen.
-Ältere erhalten mehr Lebensqualität,
-Angehörige werden entlastet und
-Senioren-Assistenten erhalten eine sinnvolle berufliche Perspektive auf dem Arbeitsmarkt.
FINANZIERUNG DER SENIOREN-ASSISTENZ/PLÖNER MODELL UND ABRECHNUNG MIT DER PFLEGEKASSE
Viele ältere Menschen, die einen Pflegegrad haben, wissen nicht, welche Leistungen ihnen über die Pflegekasse zustehen. Senioren-Assistenten/Plöner Modell erläutern die vielfältigen Möglichkeiten meist bereits im kostenlosen Erstgespräch. Wir haben sie hier kurz zusammengefasst.
1. Private Zahlung mit Steuerermäßigung
Wenn Sie sich von selbständig tätigen Senioren-Assistenten betreuen lassen, vereinbaren Sie mit diesen unter anderem ein Entgelt. Gehören Sie nicht zu den Berechtigten nach dem Pflegestärkungsgesetz, tragen Sie die Kosten der Senioren-Assistenz privat. Die aufgewendeten Kosten können Sie von Ihrer Steuer mit 20 Prozent – höchstens bis zu 4000 EUR jährlich – absetzen (§ 35a EStG).
2. Verhinderungspflege
Wenn Sie bis Ende 2016 mindestens in der Pflegestufe 0 oder 1 waren, befinden Sie sich ab 2017 automatisch im Pflegegrad 2. Und ab Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen im Rahmen der Verhinderungspflege in Kombination mit der Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von höchstens 2418 EUR im Jahr die Kosten für eine Betreuung in Ihrer häuslichen Umgebung.
3. Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
Wenn Sie in den Ländern Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein wohnen, können Sie bereits ab Pflegegrad 1 die Leistungen Ihrer zugelassenen Senioren-Assistentin über die Angebote zur Unterstützung im Alltag nach den §§ 45a und 45b SGB XI abrechnen. Jährlich stehen Ihnen für diese Leistungen zusätzlich 1500 EUR zu.
4. Umwidmung von Pflegesachleistungen
Weiterhin können Sie in diesen Ländern ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent der nicht verbrauchten Leistungen, die Ihnen nach dem Pflegestärkungsgesetz als sog. Sachleistungen zustehen, in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwidmen und darüber abrechnen. Selbst nach der niedrigsten Stufe des § 36 SGB XI können so jährlich bis zu 3307,20 EUR zustande kommen. Zu Details fragen Sie bitte Ihre Senioren-Assistentin oder Ihren Senioren-Assistenten.
SENIOREN-ASSISTENTEN/PLÖNER MODELL SIND GUT QUALIFIZIERT
Die Ausbildung nach dem Plöner Modell war die Erste, die in Deutschland auf die ambulante Senioren-Assistenz vorbereitet. Sie wurde von der früheren Frauenbeauftragten Ute Büchmann konzipiert und 2006 im Kreis Plön/Schleswig-Holstein als Modellprojekt mit europäischen Geldern gefördert. Rund 1200 Senioren-Assistenten hat Büchmann mit ihrem 2007 gegründeten Weiterbildungsunternehmen mittlerweile qualifiziert. Senioren-Assistenten durchlaufen demnach nicht irgendeine Ausbildung, sondern es geht darum, sie während der Ausbildung (120 oder 160 Stunden je nach Bundesland) für die unterschiedlichen Bedürfnisse älterer Menschen zu sensibilisieren.
AUSBILDUNG AN FÜNF SEMINARORTEN IN DEUTSCHLAND
Seminarorte sind Kiel, Hamburg, Berlin, Leverkusen und Nürnberg. Zusätzlich wird in Kempen/NRW ein 40-stündiges Zusatzmodul angeboten.
Nähere Infos gibt es auf www.senioren-assistentin.de.
Ute Büchmann, Geschäftsführerin der Büchmann Seminare KG konzipierte die Qualifizierung in der professionellen Senioren-Assistenz nach dem Plöner Modell und entwickelte bereits 2006 den Begriff Senioren-Assistenz für die qualifizierte ambulante Betreuung von Senioren. Seitdem wurden rund 1200 Senioren-Assistenten ausgebildet, die aus allen Bundesländern kommen und meist als Selbstständige in Privathaushalten arbeiten. Das Gesamtkonzept Plöner Modell besteht aus Unterricht, Networking, Unterstützung bei der Vermittlung und Netzwerktreffen nach Abschluss der Ausbildung. Das Netzwerk der nach dem Plöner Modell ausgebildeten Senioren-Assistenten ist heute das größte Netzwerk ambulanter Seniorenbetreuer in Deutschland.
Kontakt
Büchmann Seminare KG
Ute Büchmann
Lise-Meitner-Str. 1-7
24223 Schwentinental
04307 900-340
info@senioren-assistentin.de
https://www.die-senioren-assistentin.de