Angeln: Nur mit Fischereischein

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ARAG Experten zum Geh-Angeln-Tag

Der Geh-Angeln-Tag findet am 18. Juni 2019 statt. An diesem Tag wird dazu aufgerufen, mal wieder fischen zu gehen. Doch so ganz spontan ist das hierzulande gar nicht möglich. Es gibt einige Dinge zu beachten, bevor man die Angelleine auswerfen kann.

Angeln: Nicht ohne Fischereischein
Der junge Sommer lädt derzeit zu vielen langvermissten Freiluftaktivitäten ein. Beliebt ist und bleibt das Angeln. Verspricht es doch nicht nur Ruhe und Entspannung in der Natur, sondern darüber hinaus – im Erfolgsfall – eine willkommene Erweiterung des heimischen Speiseplans. Zudem kann man in Zeiten von Corona beim Angeln wunderbar Abstand zu anderen begeisterten Hobbyfischern halten. Aber wer gerne angeln möchte, darf hierzulande nicht einfach irgendwo die Angelrute schwingen: Denn um legal zu fischen, muss man zunächst einen Fischereischein erwerben – auch geläufig unter dem Namen „Angelschein“. Um ihn zu bekommen, muss man eine Prüfung ablegen. Das geht je nach Gemeinde beim Landesfischereiverband oder der Fischereibehörde. Lediglich in einigen wenigen Bundesländern – wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern – können Urlauber für einen bestimmten Zeitraum ohne vorherige Prüfung angeln. Die befristete Erlaubnis kann in der Regel beim zuständigen Ordnungsamt eingeholt werden.

Was kostet ein Angelschein?
Neben einer Bearbeitungsgebühr für das Ausstellen des Angelscheins fallen Kosten für den Vorbereitungskurs und die Prüfung an – je nach Bundesland und Gemeinde müssen Angler mit 100 bis 200 Euro rechnen. Hinzu kommt die so genannte Fischereiabgabe. Die zahlt man entweder für eine Dauer von fünf Jahren, dann sind etwa 40 Euro fällig sowie für jede Verlängerung erneut die Bearbeitungsgebühr. Oder man beantragt die Fischereiabgabe auf Lebenszeit. Diese Kosten sind abhängig von der Gemeinde und dem Alter des Antragstellers. Je älter dieser ist, desto geringer die Abgabe. Junge Nachwuchsangler müssen nach Angaben der ARAG Experten bis zu 300 Euro für die Fischereiabgabe zahlen.

Vorbereitungskurse
ARAG Experten raten dazu, vor der Fischerprüfung einen Vorbereitungskurs zu absolvieren. Die theoretische Fischerprüfung beinhaltet nämlich eine ganze Reihe von Fragen – von der Fisch- und Gewässerkunde über Angelmethoden bis hin zur Behandlung gefangener Fische und den geltenden Rechtsvorschriften. Solche Vorbereitungskurse bieten viele Fischereiverbände und Angelvereine an. Oft können diese mittlerweile auch online besucht werden. Hat man dann die Prüfung abgelegt, erhält man von der zuständigen Behörde seinen Fischereischein. Der sieht zwar in jedem Bundesland anders aus, ist laut ARAG Experten aber deutschlandweit gültig.

Prüfung bestanden und los geht“s?
Noch nicht ganz. Denn bevor man die Angelrute endlich auswerfen kann, benötigt man zusätzlich eine Fischereierlaubnis oder auch Angelkarte. Die bekommt der Hobby-Angler vom Besitzer oder Pächter des jeweiligen Gewässers bzw. im lokalen Angelladen. Ganz individuell kann es sich um eine Tageskarte, eine Saisonkarte oder eine Jahreskarte handeln. Der Preis variiert je nach Bundesland und Fischbestand des jeweiligen Gewässers, liegt bei einer Tageskarte aber in der Regel zwischen 10 und 20 Euro. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es aber auch Gewässer gibt, die ausschließlich Mitgliedern von Angelvereinen vorbehalten sind.

Angeln ohne Angelschein
Wer ohne Fischereischein angelt, begeht Fischwilderei, wenn er seine Angel in ein staatliches Gewässer hält. Wer im privaten Teich „schwarz angelt“, riskiert sogar eine Anzeige wegen Diebstahl. Die Geldstrafen liegen zwischen 120 Euro und 1.000 Euro, im Wiederholungsfalle auch sehr viel höher.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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