Antrag auf Verhinderungspflege unbedingt bis 31.12.2023

WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
etexter
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Smartbroker

Dringende Leistungen der Pflegekasse können Ende de Jahres verfallen

Antrag auf Verhinderungspflege unbedingt bis 31.12.2023
(c) BWPN | StreetOnCamara
(c) BWPN | ineskoleva – Getty Images

Hamburg, 07.12.2023 – Die Frist für den Antrag auf Verhinderungspflege endet am 31.12.2023. Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) appelliert an alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um finanzielle Unterstützung für eine vorübergehende Entlastung in der Pflege zu erhalten.

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Sie ermöglicht es, dass die Pflegeperson für eine begrenzte Zeit von bis zu sechs Wochen, bzw. stundenweise, im Jahr entlastet wird und sich erholen kann. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag auf Verhinderungspflege rechtzeitig gestellt wird, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Die unabhängigen Experten des bundesweiten Pflegenetzwerks raten dazu, den Antrag spätestens bis zum 31.12.2023 zu stellen, um die Verhinderungspflege aus 2023 in Anspruch nehmen zu können. Eine verspätete Antragstellung kann dazu führen, dass die Leistung erst zu einem späteren Zeitpunkt bewilligt wird oder sogar ganz entfällt.

Obwohl die 4-jährige Verjährungsfrist auch bei der Verhinderungspflege Anwendung findet, schützt der rechtzeitige Antrag vor unnötigen Schriftwechseln mit der Pflegekasse.

Pflegebedürftige und deren Angehörige sollten sich daher frühzeitig über die Verhinderungspflege informieren und den Antrag stellen. Die BWPN-Experten im Fachbereich Verhinderungspflege unterstützen bei der Antragstellung.

Es ist äußerst ratsam, frühzeitig zu handeln, da gegen Ende des Jahres eine große Anzahl von Anfragen eingeht und nicht alle bearbeitet werden können. Aus diesem Grund nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte das Formular auf unserer Infoseite zur Verhinderungspflege (Link).

Seit 1998, nur drei Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung und entstanden aus einem Ehrenamt, bieten die unabhängigen Sachverständigen des bundesweiten Pflegenetzwerks viele Informationen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, führen kostenlose Pflege- und Wohnberatungen durch und überzeugen, als Kernkompetenz, mit fachlich fundierten Gegengutachten im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren.

Die Erreichung gerechtfertigter (hoher) Pflegegrade gelingt, auch nach inzwischen fast 50.000 erfolgreichen Verfahren, mit einer mehr als 90-prozentigen Erfolgsquote.

Das alles erfolgt UNABHÄNGIG von den Kassenverbänden!

Kontakt
Bundesweites Pflegenetzwerk
Jörg Kröning
Fahrenkrön 35b
22179 Hamburg
040/6094684-90
cb557e65f06b283db449e3668f8b5fd730c121a0
https://www.bwpn.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: