Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Baum muss wegen Pollen nicht entfernt werden +++
Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn in aller Regel nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen auf sein Grundstück wie etwa Pollenflug verlangen, wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind. Dies hat laut ARAG der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: V ZR 218/18).
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+++ Unbelegtes Brötchen ist kein Frühstück +++
Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinn. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs. Im Streitfall hatte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb kostenlos bereitgestellt. Das Finanzamt sah dies als ein Frühstück an, das mit den amtlichen Sachbezugswerten zu versteuern sei. Dem folgte der BFH nicht (Az.: VI R 36/17).
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+++ Kein Schadensersatz bei Abnutzung einer Wohnung +++
Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für eine sogenannte Kapazitätsklage, die von den Eltern mit dem Ziel aufgewendet werden, dem Kind einen Studienplatz zu verschaffen, können nach Auskunft der ARAG Experten nicht als außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend gemacht werden und verweisen auf das entsprechende Urteil des FG Münster (Az.: 2 K 3783/18 E).
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