Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Kaufprämie für E-Autos verlängert +++
Der Bund hat die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (“Umweltbonus”) bis Ende 2025 verlängert. Die zusätzliche Innovationsprämie wurde erhöht und bis Ende 2021 verlängert. Dadurch werden rein elektrisch betriebene Autos insgesamt mit bis zu 9.000 Euro und Plug-in-Hybride mit bis zu 6.750 Euro gefördert. Die neuen Fördersummen gelten nach Angaben der ARAG Experten auch rückwirkend für Autos, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden.
+++ Keine Verantwortung für Filesharing+++
Selbst ein überdurchschnittlich intelligentes Kind von elf Jahren kann nicht verstehen, dass das Herunterladen eines Computerspiels über ein Filesharing-Netzwerk rechtswidrig ist. Es fehle ihm diesbezüglich an der notwendigen Einsichtsfähigkeit. ARAG Experten verweisen insoweit auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-03O15/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Frankfurt.
+++ Hinzuziehung des Ausweisfotos erlaubt +++
Zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit darf das Einwohnermeldeamt der Bußgeldstelle auf Aufforderung ein Pass- oder Personalausweisfoto des vermutlichen Fahrers zur Fahreridentifizierung übersenden. Dies stehe insbesondere im Einklang mit den Regelungen des Pass- beziehungsweise Personalausweisgesetzes. Dies entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 3 OWi 6 SsBs 258/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Koblenz.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.
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