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Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

+++ Neue Kreditkarten-Regeln +++
Bei allen elektronischen Zahlungen in der Europäischen Union ist ab Januar ein zweifacher Nachweis der eigenen Identität erforderlich. Diese EU-Richtlinie nennt sich nach Auskunft der ARAG Experten „Payment Service Directive“, kurz PSD 2. Mit dieser Zwei-Faktor-Authentifizierung soll die Sicherheit beim Online-Bezahlen mit Kreditkarte erhöht werden und Langfingern, die mit gestohlener Kreditkarte auf Shopping-Tour im Internet gehen, das Leben schwer machen. Bislang genügten für Web-Einkäufe in der Regel Nummer und Prüfziffer der Kreditkarte. Ab Januar, spätestens aber ab 15. März, müssen Kunden bei elektronischen Zahlungen zusätzlich mit einem Passwort, einer TAN oder einem Fingerabdruck ihre Identität bestätigen. Welches Sicherheitsverfahren angewendet wird, hängt von der jeweiligen Bank ab. In der Regel wurden Kreditkarteninhaber per Post über die Umstellung informiert.

+++ Schadenersatz, wenn die Impfbehandlung schief geht? +++
Die erste Impfungswelle gegen das Coronavirus läuft. Die Impfung ist freiwillig. Höchste Priorität haben zunächst über 80-Jährige, Pflegebedürftige, medizinisches Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, im Rettungsdienst sowie Personal im ambulanten Pflegebreich. Doch wie ist es eigentlich mit Impfschäden und Impfreaktionen? Haben Betroffene Schadenersatzansprüche? Nach Auskunft der ARAG Experten ist dabei genau zu unterscheiden, ob es sich um eine Impfreaktion wie z. B. leichte Rötungen, Schmerzen oder Schwellungen an der Injektionsstelle handelt. Darüber wird im Rahmen der Impfbehandlung aufgeklärt und es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Wer aber durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung, wie etwa die Corona-Schutzimpfung, einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dies ist in Paragraf 60 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Die Beurteilung, ob eine gesundheitliche Schädigung, die in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung eingetreten ist, tatsächlich durch die Impfung verursacht wurde, ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland. Wenn hier eine ablehnende Entscheidung getroffen wird, dann ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten möglich.

+++ Abgabefrist für Steuererklärung 2019 verlängert +++
Steuerbrater haben zur Zeit vor allem damit zu tun, Hilfsanträge für Corona-geschädigte Unternehmen und Selbständige zu stellen. Um ihnen für diese unverzichtbre Aufgabe mehr Zeit einzuräumen, hat sich die Koalition darauf geeinigt, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019, die von Steuerberatern erstellt wird, von Ende Februar 2021 auf Ende August zu verlängern. Für Steuerzahler, die keinen Steuerberater beauftragt haben, bleibt es bei der Abgabefrist vom 31. Juli des Folgejahres.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963 25 60
brigitta.mehring@arag.de
http://www.arag.de

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Claudia Wenski
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