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Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

+++ Kinderkrankengeld auch bei geschlossenen Schulen und Kitas +++
Auch wenn Kindergarten oder Schule pandemiebedingt geschlossen bleiben oder wenn Kinder im Distanzunterricht beschult werden, haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld, auch wenn die Kinder gar nicht krank sind. Es wird für alle Kinder unter zwölf Jahren gezahlt und beträgt etwa 90 Prozent des monatlichen Nettoverdienstes. Bei Elternpaaren hat jeder Elternteil Anspruch auf 20 bezahlte Krankentage pro Kind, Alleinerziehende können 40 Tage bezahlt zu Hause bleiben, um den Nachwuchs zu Hause zu betreuen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Anzahl der Kinderkrankentage bereits letztes Jahr aufgestockt und – wie in der letzten Corona-Runde beschlossen – für 2021 verlängert. Der Anspruch gilt rückwirkend ab 5. Januar 2021. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bei Krankheit des Kindes ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, bei geschlossener Bildungs- oder Betreuungseinrichtung hingegen eine Bescheinigung der Einrichtung nötig ist.

+++ Kinderrechte werden im Grundgesetz verankert +++
Um zu verdeutlichen, welchen hohen Stellenwert Kinder und ihre Rechte haben, hat sich die Koalition auf einen Passus geeinigt, der die Rechte von Kindern im Grundgesetz festschreibt. Zu den wesentlichen Punkten gehören z. B. das verfassungsmäßige Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, die Verankerung des Kindeswohlprinzips oder der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör bei Einzelentscheidungen von Gerichten und Behörden. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung in Bundestag und Bundesrat noch aussteht.

+++ Hindernisse auf der Landstraße +++
Das Landgericht Köln hat einem Fahrzeugeigentümer, dessen Sohn bei Dunkelheit auf einer Landstraße mit dem Wagen gegen einen umgestürzten Baum gefahren war, Schadensersatzansprüche versagt. Der Baum lag hinter einer Kurve quer auf der Fahrbahn. Autofahrer müssten laut ARAG Experten bei Fahrten auf Landstraßen mit Hindernissen rechnen. Die erforderlichen Baumkontrollen habe das Land regelmäßig durchgeführt. Dass es dabei Versäumnisse gegeben habe, sei nicht mehr aufklärbar (Az.: 5 O 77/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Köln.

+++ Wenn der Untermieter nicht räumt +++
Verweigert ein Untermieter die Räumung des von ihm genutzten Teils einer Wohnung, schuldet er eine Nutzungsentschädigung für die gesamten Räumlichkeiten. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dies gelte danach jedenfalls dann, wenn eine separate Weitervermietung des restlichen Wohnraums nicht zumutbar ist. Eine gewährte Räumungsfrist entlaste den Untermieter dabei nicht (Az.: V ZR 26/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

+++ Nebenkosten: Einsicht in Rechnungen und Zahlungsbelege +++
Vermieter sind nach Auskunft der ARAG Experten beim Stellen ihrer Forderungen dazu verpflichtet, auf Wunsch des Mieters Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu gewähren. Dazu gehören nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes nicht nur Rechnungen, sondern auch Zahlungsbelege. Denn nur so können Mieter die Rechnungen prüfen (Az.: VIII ZR 118/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963 25 60
brigitta.mehring@arag.de
http://www.arag.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
043 49 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.arag.de

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