Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick
+++ Falsche Fragebögen zur Grundrente im Umlauf +++
Seit Jahresbeginn erhalten langjährig Versicherte mit der Grundrente einen Zuschlag zur gesetzlichen Rente, der individuell berechnet wird. Die ersten Bescheide wird es laut der Deutschen Rentenversicherung allerdings erst ab Juli 2021 geben, denn der Verwaltungsaufwand ist groß. Diese Wartezeit nutzen Kriminelle und verschicken zurzeit falsche Fragebögen zur Grundrente, in denen sie sensible persönliche Daten abfragen, u. a. Angaben zu Kontonummer und Kreditinstitut. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sowohl die Einkommensprüfung als auch die Auszahlung automatisch erfolgen. Ein Antrag muss also nicht gestellt werden und daher erhalten Rentenbezieher auch keine Fragebögen. Bei Rückfragen können sich Betroffene an die Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung wenden: 0800 1000 4800.
+++ Vorsicht Pflasterstein +++
Wenn auf einem Gehweg zu einem Marktplatz ein Pflasterstein mehr als zwei Zentimeter hervorsteht, kann dies eine zu beseitigende Gefahrenstelle sein. Legt die verantwortliche Behörde eine in zeitlicher und örtlicher Hinsicht ausreichende Kontrolle des Gehwegs dar, die der durch einen Sturz über den Pflasterstein geschädigte Fußgänger nicht widerlegen kann, haftet sie dennoch nicht. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: 11 U 72/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Hamm.
+++ Mit Schlaglöchern im Wirtschaftsweg ist zu rechnen +++
Auf einem Wirtschaftsweg muss ein Radfahrer grundsätzlich mit Fahrbahnunebenheiten rechnen. Stürzt er mit seinem Rad beim Durchfahren eines 50 bis 60 langen und acht Zentimeter tiefen Schlaglochs, das für ihn deutlich zu erkennen und gefahrlos zu umfahren war, stellt das Schlagloch keine Gefahrenstelle dar, vor der zu warnen oder die zu beseitigen gewesen wäre. ARAG Experten verweisen insofern auf eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm (Az.: 11 U 126/20).
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+++ Wann muss die Kaskoversicherung eingeschaltet werden? +++
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls muss seine Kaskoversicherung nicht in Anspruch nehmen, um den Unfallgegner zu entlasten. Grundsätzlich sei es Sache des Schädigers, die Schadensbeseitigung zu finanzieren, betonte der Bundesgerichtshof (BGH). Die Inanspruchnahme des eigenen Kaskoversicherers sei laut ARAG nach einer Entscheidung des BGH regelmäßig wegen der damit verbundenen Rückstufung nicht zumutbar (Az.: VI ZR 569/19).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.
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