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Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick

+++ Saisonarbeiter länger sozialversicherungsfrei +++
Gartenbetriebe und Landwirte dürfen Saisonarbeitskräfte normalerweise höchstens drei Monate oder 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigen. Bereits letztes Jahr wurde diese Regelung von März bis Oktober auf 115 Tage ausgedehnt. Das geschah, um Ernte und Aussaat von saisonalem Obst und Gemüse sicherzustellen und um Personalwechsel und Mobilität ausländischer Saisonarbeitskräfte durch längere abgabefreie Beschäftigungszeiten einzudämmen. Diese Ausnahme wurde nun auch für dieses Jahr vom Bundesrat gebilligt. So dürfen betroffene Betriebe ihre Saisonkräfte vier Monate oder 102 Arbeitstage beschäftigen, ohne Abgaben an die Sozialversicherung zu leisten.

+++ Sondermarken mit neuen olympischen Sportarten +++
Baseball, Softball und Wellenreiten – das sind nicht nur drei weitere Sportarten, die bei den Olympischen Spielen in Tokio erstmals oder erneut in das Programm aufgenommen werden, sondern sie bilden auch die Motive der diesjährigen Sonderbriefmarkenserie „Für den Sport“. Damit unterstützt das Bundesministerium der Finanzen die Stiftung Deutsche Sporthilfe, um Nachwuchs- und Spitzensportler optimal zu fördern. Die Sondermarken haben einen Wert von 80 (plus 40) Cent, 95 (plus 45) Cent und 155 (plus 55) Cent und sind seit Anfang Mai in den Verkaufsstellen der Post erhältlich.

+++ Kein Geld für harte Landung +++
Erleidet ein Fluggast durch eine harte Flugzeuglandung einen Bandscheibenvorfall, kann er von der Fluggesellschaft keine Entschädigung verlangen, wenn das Landemanöver sorgsam und professionell durchgeführt wurde. Unabhängig von der persönlichen Wahrnehmung einzelner Passagiere handele es sich in einem solchen Fall nicht um einen entschädigungspflichtigen Unfall, entschied laut ARAG Experten der Gerichtshof der Europäischen Union (Az.: C-70/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH.

+++ Schadensersatz für erschosssenen Jagdhund +++
Wer auf der Jagd versehentlich einen Jagdhund tötet, muss hierfür Schadensersatz leisten. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Fankfurt am Main. Der Höhe nach bemesse sich der Anspruch nach den Kosten für einen vergleichbaren Welpen. Zu ersetzen seien zudem die Kosten für die Ausbildung eines Hundes mit durchschnittlicher Begabung, um einen dem getöteten Hund vergleichbaren Ausbildungsstand zu erreichen (Az.: 4 U 184/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG FaM.

+++ Kinderspielzeug wird sicherer +++
Nach Auskunft der ARAG Experten tritt im Mai eine neue EU-Spielzeugrichtlinie in Kraft. Danach gelten ab 20. Mai niedrigere Grenzwerte für Aluminium.Einen Tag später gibt es auch für das Konservierungsmittel Formaldehyd neue, niedrigere Grenzwerte. Die neue Richtlinie gilt auch für importiertes Spielzeug.

+++ Masken richtig entsorgen+++
Nach über einem Jahr Pandemie sind Einweg-Masken nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Leider auch nicht aus dem Alltagsmüll, der Straßen, Parks und Gewässer verunreinigt. Die ARAG Experten appellieren daher, gebrauchte Masken ausschließlich im Restmüll zu entsorgen. Dieser wird verbrannt, so dass auch kontaminierte Masken sicher entsorgt werden. Achtlos weggeworfene Masken hingegen belasten die Umwelt gleich doppelt. Zum einen zersetzt sich das Material aus Polyester und Polypropylen nur sehr langsam über viele Jahre, zum anderen können in den Bändern der Masken Kleintiere hängen bleiben und sich verletzen oder gar verenden.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963-2560
brigitta.mehring@ARAG.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
04349-228026
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.arag.de

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