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Aktuelle (Corona)-Themen auf einen Blick

+++ Geänderte Einreiseverordnung +++
Seit letztem Sonntag gilt sie, die geänderte Einreiseverordnung. Wer ab diesem Zeitpunkt aus dem Urlaub nach Deutschland zurückkehrt, muss nach Angaben der ARAG Experten einen negativen Corona-Test vorweisen können – egal ob er mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn reist. Ein PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sein, ein Antigen-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren sind von der neuen Regelung ausgenommen.

+++ Neue Regeln für Risikogebiete +++
Wer sich die letzten zehn Tage vor Einreise nach Deutschland in einem Hochrisiko-Gebiet aufgehalten hat, muss nicht nur einen negativen Corona-Test bei Einreise vorweisen, sondern auf eigene Kosten in eine mindestens zehntägige Quarantäne. Die Quarantäne-Pflicht gilt auch für Kinder unter 12 Jahren. Für Genesene und Geimpfte ist bei Nachweis keine Absonderung erforderlich. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Quarantäne nach fünf Tagen durch eine negative Testung vorzeitig beendet werden kann. Kinder bis 12 Jahren dürfen die die Quarantäne auch ohne Test nach fünf Tagen beenden.

Reisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen trotz negativem Test auf eigene Kosten in eine strikte 14-tägige Quarantäne und haben nach Auskunft der ARAG Experten nicht die Möglichkeit einer Freitestung nach fünf Tagen. Geimpfte dürfen die Quarantäne beenden, sobald sie dem Robert Koch-Institut einen Impfnachweis übermittelt haben und dieser vom Institut daraufhin überprüft wurde, ob die Impfung auch Schutz gegen die Virusvariante bietet. Wird ein Varianten-Gebiet während des Urlaubs zu einem Hochrisiko-Gebiet herabgestuft, gelten die entsprechenden Quarantäne-Bedingungen für Hochrisiko-Gebiete.

Die Verlängerung und inhaltliche Anpassung der Regelung zur Einreise-Quarantäne gilt zunächst bis einschließlich 10. September 2021.

+++ Ab August 100 Euro Freizeitbonus für Kinder +++
Schule von zu Hause aus, wenig Kontakt zu Freunden, kaum Möglichkeiten, Hobbys oder Sport nachzugehen: Durch die Corona-Pandemie haben vor allem Kinder aus Familien mit geringem finanziellem Spielraum eine schwierige Zeit hinter sich. Um sie zu unterstützen, erhalten einkommensschwache Familien ab August für jedes Kind einen einmaligen Kinderfreizeitbonus von 100 Euro, den sie individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten ausgeben können. Anspruch haben Familien, die Hartz IV beziehen, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Zahlung erfolgt automatisch. Ein gesonderter, formloser Antrag muss nach Auskunft der ARAG Experten nur gestellt werden, wenn Familien lediglich Wohngeld und keinen Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen. Zuständig für den Antrag ist die Familienkasse.

+++ Blutkonserven werden knapp +++
Nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie, sondern aktuell auch durch die Flutkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands werden nach Information der ARAG Experten die Blutkonserven knapp, so dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bundesweit zur Blut- und Plasmaspende aufruft. Allerdings ist die Infrastruktur durch das Hochwasser so stark beschädigt, dass einige Blutspendedienste keine Termine anbieten können. ARAG Experten raten Spendewilligen, sich bei Spendediensten nach möglichen Terminen zu erkundigen oder auf Dienste in Regionen auszuweichen, die nicht vom Hochwasser betroffen sind.

In diesem Zusammenhang weisen die ARAG Experten darauf hin, dass voraussichtlich ab Mitte September auch homosexuelle Männer Blut spenden dürfen. Wegen der Gefahr, Blutkonserven mit HIV zu infizieren, kamen sie bis vor wenigen Jahren als Spender nicht in Frage. Seit 2016 durften sie nach Auskunft der ARAG Experten immerhin spenden, wenn sie zwölf Monate enthaltsam waren. Mit diesem etwas unzeitgemäßen Relikt soll ab September Schluss sein: Dann darf jeder Blut spenden, der seit mindestens vier Monaten mit derselben Person sexuell aktiv ist. Dies gilt nach Auskunft der ARAG Experten übrigens auch für heterosexuelle Spender. Da eine Überprüfung nicht möglich ist, bleibt die Blutspende eine absolute Vertrauenssache.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.ARAG.de

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