ARAG Recht schnell…

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Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-)Themen auf einen Blick

+++ Geld zurück für Ticket-Gutscheine +++
Wegen der Pandemie wurden viele Veranstaltungen abgesagt. Statt den Ticketpreis erstattet zu bekommen, mussten Kunden jedoch mit Gutscheinen vorliebnehmen, da die Bundesregierung die sogenannte Gutscheinlösung eingeführt hatte. Doch ab 1. Januar 2022 kann man sich die Gutscheine nun auszahlen lassen. Nach Auskunft der ARAG Experten gilt der Rückzahlungsanspruch grundsätzlich drei Jahre lang. Die Regelung betrifft nur Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft worden sind. Der Veranstaltungstermin ist für die Rückzahlung hingegen nicht relevant. Die ARAG Experten raten Betroffenen, die Ansprüche schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen.

+++ Mieter müssen für Baumfällkosten zahlen +++
Bislang war sich die Rechtsprechung nicht einig, ob die Kosten für Baumfällarbeiten zu den umlagefähigen Kosten der Gartenpflege gehören. Wird ein absterbender Baum entfernt, musste das nach Ansicht einiger Gerichte der Vermieter zahlen, weil er damit seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt bzw. einen Mangel beseitigt. Doch nun hat der Bundesgerichtshof laut ARAG Experten mit einer höchstrichterlichen Entscheidung für Klarheit gesorgt: Danach können die Kosten für das Fällen eines morschen Baumes mit der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden. In einem konkreten Fall musste eine Mieterin anteilig 415 Euro zahlen, weil eine 40 Jahre alte, nicht mehr standfeste Birke gefällt werden musste. Die Gesamtkosten beliefen sich auf knapp 2.500 Euro (Az.: VIII ZR 107/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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