ARAG Recht schnell…

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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Radler und Roller dürfen nicht überholt werden +++
Bei der letzten Neuregelung der Straßenverkehrsordnung im vergangenen Frühjahr sollten vor allem so genannte einspurige Fahrzeuge wie beispielsweise Radfahrer besser geschützt werden. Daher weisen die ARAG Experten auf ein neues Verkehrsschild unter dem etwas sperrigen Namen StVO VZ 277.1 hin. Das weiße runde Schild ist von einem roten Rand umrahmt und enthält auf der linken Seite das rote Symbol für einen Pkw und auf der rechten Seite übereinander die schwarzen Symbole für Rad- und Motorradfahrer. Das Schild zeigt, dass Fahrzeuge keine Radler und Roller überholen dürfen. Und zwar unabhängig davon, wie schnell bzw. langsam die Zweiräder unterwegs sind und ob es einen Radweg gibt oder nicht. Überholen ist grundsätzlich tabu und wird mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

+++ Steuerfreie Abfindung bei Scheidung +++
Vereinbaren Eheleute vor ihrer Eheschließung für den Fall einer Scheidung eine Abfindung, müssen sie auf die entsprechende Zahlung keine Schenkungssteuer entrichten. Das hat laut ARAG Experten der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Die betroffenen Eheleute hatten einen notariell beurkundeten Ehevertrag geschlossen, in dem unter anderem ein indexierter Zahlungsanspruch bei einer Trennung vorgesehen war (Az.: II R 40/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Urteil des BFH.

+++ Anspruch auf Auskunft über leiblichen Vater +++
Auch ein adoptiertes Kind kann gegen seine leibliche Mutter einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters haben. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich klargestellt. In seiner Begründung verweist er unter anderem auf das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Das Auskunftsschuldverhältnis zwischen Kind und Mutter sei zudem bereits vor der Adoption entstanden (Az.: XII ZB 183/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de

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Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
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