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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Höhere Energiekosten für Neukunden +++
Fällt ein Stromanbieter aus, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Stromlieferung. In den meisten Fällen sind dies die örtlichen Stadtwerke. Neue Kunden erhalten dann zunächst für drei Monate einen Ersatzversorgungstarif. Sollten sie bis dahin nicht erneut den Anbieter gewechselt haben, gilt anschließend für sie automatisch der Grundversorgungstarif. Bei den Tarifen dürfen die Energieversorger laut ARAG Experten allerdings zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden und aktuell höhere Energiepreise an neue Kunden weitergeben. Durch einen Lieferstopp eines Energiediscounters hatte ein nordrhein-westfälisches Energieunternehmen tausende neuer Kunden übernehmen müssen. Für deren Versorgung kaufte der Energieanbieter an der Börse Energie zu extrem hohen Preisen nach. Diese Mehrkosten mussten nach richterlicher Ansicht die Neukunden tragen (Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 W 10/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln.

+++ Fahrtenbuchauflage trotz zugegebenen Verstoßes +++
Das Führen eines Fahrtenbuchs kann auch dann angeordnet werden, wenn der Halter eines Kraftfahrzeugs angegeben hat, den Verkehrsverstoß selbst begangen zu haben. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Mainz in einem Fall, in dem wegen eines abweichenden Blitzerfotos Zweifel daran bestanden, dass es tatsächlich der Kfz-Halter war, der den Verkehrsverstoß begangen hat (Az.: 3 L 68/22.MZ).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Mainz.

+++ Vermieter kann keine Miete vom Jobcenter einklagen +++
Ein Vermieter hat trotz der Möglichkeit der Direktzahlung der Miete keine eigenen einklagbaren Ansprüche gegen das Jobcenter. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, wonach die Direktzahlung allein die zweckentsprechende Verwendung der Unterkunftsleistungen gewährleisten solle, aber keine vereinfachte Durchsetzung von Mietforderungen bezwecke (Az: L 11 AS 578/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de

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Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
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