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Regenbogenfamilie/Dienstunfall/Ausgleichszahlung

Deutscher Pass für Kind aus internationaler Regenbogenfamilie
In einer so genannten Regenbogenfamilie leben Kinder mit zwei gleichgeschlechtlichen Eltern. Handelt es sich um zwei männliche Eltern, kommen oft Leihmütter ins Spiel, sobald es um den Kinderwunsch geht. Für eine Leihmutter aus Indien hatten sich auch ein in Israel lebender Deutscher und sein Lebenspartner entschieden. Doch als der frisch gebackene Vater für seinen neugeborenen Sohn die deutsche Staatsangehörigkeit beantragte, machten ihm die deutschen Behörden zunächst einen Strich durch die Rechnung: Nach deutscher Rechtslage war der Ehemann der indischen Leihmutter der rechtliche Vater. Doch da ein Familiengericht in Israel den Deutschen mittlerweile als Erzeuger anerkannt hatte, hat auch sein Sohn nach Auskunft von ARAG Experten ein Recht auf einen deutschen Pass (Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 19 A 2/14).

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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie

Unfall im Homeoffice – Dienstunfall oder nicht?
Bei Arbeitsunfällen kommt nach Auskunft der ARAG Experten die gesetzliche Unfallversicherung des Unternehmens, die Berufsgenossenschaft, für die Heilbehandlungskosten auf. Ist es kein Arbeitsunfall, muss der Betroffene alle Behandlungskosten, die seine Versicherung nicht übernimmt, selbst zahlen. Das sollten vor allem Arbeitnehmer berücksichtigen, die im Homeoffice tätig sind. Denn Unfälle, die dort geschehen, werden nach Auskunft der ARAG Experten meist nicht als Dienstunfälle anerkannt. In einem konkreten Fall war sich eine Frau, die im Dachgeschoss ihrer Wohnung an einem Telearbeitsplatz fleißig war, ausgerutscht, als sie sich in der Küche im Erdgeschoss ein Glas Wasser holen wollte. Dabei brach sie sich den Fuß. Die Berufsgenossenschaft wollte für die Behandlungskosten nicht aufkommen. Daraufhin klagte die Arbeitnehmerin. Nach viel juristischem Hin und Her guckte die Frau am Ende in die Röhre. Die Richter warend der Ansicht, dass das Wasserholen im Homeoffice, wo Arbeitnehmer keinen betrieblichen Zwängen und Vorgaben unterliegen, in den persönlichen Lebensbereich gehört und damit eine typisch eigenwirtschaftliche Tätigkeit ist. Man kann Arbeitgebern nicht die Verantwortung für Risiken in einer privaten Wohnung übertragen (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 5/15). Abschließend weisen die ARAG Experten allerdings darauf hin, dass der erste Weg am Morgen zum Arbeitszimmer trotzdem unfallversichert sein kann.

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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen

Randale in der Luft
Eine Airline, die an Bord Alkohol ausschenkt, muss nach Ansicht von ARAG Experten davon ausgehen, dass alkoholisierte Passagiere aggressiv werden. In einem konkreten Fall hatte ein stark angetrunkener Passagier so viel Randale im Flieger gemacht, dass der Pilot sogar umdrehen und zurückfliegen musste. Daraufhin verzögerte sich der Flug um mehr als drei Stunden. Als die Passagiere dann eine Entschädigung verlangten, weigerte sich die Airline zunächst. Doch am Ende wurde sie zu einer Ausgleichszahlung an alle übrigen Passagiere verdonnert. Außergewöhnliche Umstände wollten die Richter hier nicht anerkennen (Landgericht Düsseldorf, Az.: 22 S 97/15).

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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

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