ARAG Verbrauchertipps zu Halloween

WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Bürobedarf Blitec

Streiche/Gruselmaske

ARAG Verbrauchertipps zu Halloween

Halloweenstreiche und die Folgen!
„Süßes oder Saures!“ Das ist am letzten Abend im Oktober wieder der Schlachtruf der Kinder auf der Jagd nach Zuckerhaltigem. Wer den meistens gruselig maskierten Dreikäsehochs die verlangten Süßigkeiten verweigert, muss dabei mit Streichen rechnen. Leider eskalieren solche Streiche immer öfter zu derber Sachbeschädigung. Wer haftet aber, wenn die sonst so süßen Kleinen an Halloween über das Ziel hinausschießen? Nach Auskunft der ARAG Experten stimmt der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dabei müssen Eltern ihre Sprösslinge je nach Alter nicht jede Minute beaufsichtigen. Wenn der Nachwuchs etwas ausfrisst, entscheiden immer die Einzelumstände, ob die Eltern zahlen müssen. Wenn Kinder zum Beispiel auf einem fremden Grundstück einen Schaden verursachen, trifft die Grundstückbesitzer unter Umständen eine Mitschuld, wenn der Zugang nicht gesichert war. Maßgebend ist auch, ob die Eltern ihre Kinder vor dem Betreten fremder Grundstücke gewarnt haben, und ob die Kinder früher schon derartige Spielplätze aufgesucht haben. Hier müssen die Eltern allerdings darlegen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Entscheidend sind auch die Fragen: Konnten die kleinen Übeltäter die Gefahr selbst erkennen? Und wie alt sind sie? Unter Umständen haftet das Kind selbst.

In einem beispielhaften Fall hatte ein Zwölfjähriger eine Scheune in Brand gesteckt. Das Feuerzeug hatte er aus dem geöffneten Schmuckkasten der Mutter genommen. Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass bei einem normal entwickelten Kind dieses Alters von den Eltern nicht verlangt werden konnte, Streichhölzer und Feuerzeuge zu jeder Zeit – auch ganz kurzfristig – völlig unerreichbar zu verwahren. Eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht sei der Mutter daher nicht vorzuwerfen (Az.: VI ZR 117/92). Die ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Kinder, die das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für einen Schaden, den sie anderen zufügen, nicht verantwortlich sind. Je älter und somit einsichtsfähiger ein Kind ist, desto eher haftet es selbst.

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/

Gruselmaske am Steuer
In den USA ausgiebig gefeiert, schwappte Halloween vor einigen Jahren über den großen Teich und findet bei uns Jahr für Jahr mehr Anhänger. Ein richtiger Halloween-Fan begibt sich natürlich nur als Hexe, Zombie, Skelett oder Vampir kostümiert ins gruselige Treiben. Zudem darf auch das richtige Getränk nicht fehlen – Punsch, Bowle oder Bier feiern meistens mit. Daher raten ARAG Experten: Hände weg vom Steuer. Aber nicht nur das alkoholisierte Fahren kann den Versicherungsschutz kosten und Punkte in Flensburg einbringen – auch das Tragen von Gesichtsmasken kann den Unmut der Ordnungshüter erregen. Denn was auf der Gruselfete eben noch ein prämiertes Kostüm war, kann im Straßenverkehr eine Sicht- oder Hörbehinderung sein. Der Preis dafür: Ein Zehn-Euro-Knöllchen. Führt die Maskierung gar zu einem Unfall, droht wegen grober Fahrlässigkeit sogar die Kürzung des Versicherungsschutzes.

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: