ARAG Verbrauchertipps zum Schulbeginn

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ARAG Experten mit einigen Tipps zum sicheren Schulweg für Erstklässler

ARAG Verbrauchertipps zum Schulbeginn

In den ersten Bundesländern neigen sich die großen Ferien dem Ende zu. Aber nicht nur für Schüler und Lehrer fängt der Alltag in der Penne wieder an – auch für zahlreiche ABC-Schützen beginnt der viel zitierte „Ernst des Lebens“. Das erste zu nehmende Hindernis ist dabei oft der Schulweg. ARAG Experten geben Tipps für Schulanfänger und ihre Eltern.

Fit für den Weg zur Schule
Nach den Ferien beginnt für viele Kinder ein ganz neuer Lebensabschnitt: Die ABC-Schützen sind unterwegs! Aber ist der unbeobachtete Schulweg den Kleinen wirklich zuzumuten? Was können besorgte Eltern den Kindern zutrauen? Im Vorschulalter merkt sich ein Kind erste einfache Verkehrsregeln. Zum Beispiel bei Rot stehen bleiben, links und rechts schauen. Wird ein Kind dann mit sechs Jahren eingeschult, kriegt es in der Regel bekannte Wege allein hin. Vor dem ersten Schultag empfehlen ARAG Experten aber auf jeden Fall Probeläufe – das Kind geht dabei alleine zur Schule, die Eltern folgen und schauen, ob es alles richtig macht. Mit dem Fahrrad sollten auch geübte Kinder erst mit neun bis zehn Jahren alleine zur Schule fahren. Falls die Schule keinen „Fahrradführerschein“ anbietet, erkundigt man sich am besten bei der Polizei oder bei einem Fahrradclub nach Kursen. Und besonders wichtig: Helm nicht vergessen!

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http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr

Schulweg: Unfallversicherung auf Umwegen
Schulkinder sind in der Schule und auf dem Weg dahin und zurück selbstverständlich gesetzlich unfallversichert. Was passiert aber, wenn ein ABC-Schütze beim Nachhauseweg einen Abstecher macht? Auch dann greift unter Umständen der Versicherungsschutz; darauf machen ARAG Experten aufmerksam und nennen einen passenden Fall. Ein achtjähriger Junge aus Memmingen war mit dem Schulbus zwei Haltestellen zu weit gefahren. Auf dem Rückweg zu Fuß wurde er von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband lehnte die Kostenübernahme ab, da sich der Junge während des Unfalls nicht auf dem direkten Weg zwischen Schule und Zuhause befand. Zu Unrecht! Das bestätigten die Richter des Bundessozialgerichtes in einem Grundsatzurteil. Der Versicherer muss die Kosten übernehmen. Die Richter begründeten ihre Ansicht u. a. damit, dass ein achtjähriger Junge nicht über die nötige Einsichtsfähigkeit und Reife verfüge, um immer den kürzesten Weg nach Hause zu nehmen (BSG, Az.: B 2 U 29/06 R).

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Mit Mama zur Schule
Da viele Eltern den Schulweg heutzutage für zu gefährlich halten, wird jedes fünfte Schulkind täglich mit dem Auto zum Unterricht gebracht. Das belegt eine Forsa-Studie. Zudem werden die Distanzen zwischen Elternhaus und Schule immer größer, da der Nachwuchs nicht mehr unbedingt die nächstgelegene Schule besucht, sondern eine Schule der Wahl. Größere Distanzen vergrößern aber auch das Gefahrenpotenzial. Was Eltern aber bei ihren täglichen Touren nicht bedenken: Bei der unübersichtlichen Verkehrssituation vor den Schultoren, verursacht durch das Durcheinander von Autos, mit denen Kinder in die Schule gebracht werden, steigt die Gefahr für den Nachwuchs. Die Kinder müssen sich durch einen regelrechten Dschungel an Familienkutschen schlängeln und können in der allgemeinen Hektik leicht übersehen werden. Die Eltern meinen es gut, denken aber oft nicht an die Beeinträchtigungen, die das Mamataxi . ARAG Experten empfehlen deshalb: Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es alleine sicher zur Schule und zurück kommt und ermöglichen Sie ihm so, nicht nur die aktive Verkehrsteilnahme zu erlernen, sondern auch die Freude an mehr Bewegung.

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http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

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