ARAG Verbrauchertipps zum Spätsommer

WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Bürobedarf Blitec

Fallobst/Sturm/Pilze

ARAG Verbrauchertipps zum Spätsommer

Wem gehört das Fallobst?
Spätsommer ist Erntezeit! Die stolzen Besitzer von Obstbäumen haben jetzt die Arbeit, können aber auch im wahrsten Sinne des Wortes die Früchte ihrer Mühen ernten. Um das Schicksal von Fallobst kümmert sich das BGB (§ 911). Obst, das von überhängenden Zweigen direkt in Nachbars Garten fällt oder wegen der Hanglage eines steilen Grundstücks dorthin rollt (so genannter Überfall oder Hinüberfall), gehört dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem es gelandet ist. ARAG Experten warnen allerdings: Er darf nicht nachhelfen, dass das fremde Obst bei ihm landet, darf also überhängende Früchte nicht abpflücken. Auch den Baum darf er nicht schütteln, damit sie abfallen. Wer sich nicht daran hält, muss die Ernte herausgeben. Umgekehrt darf der Baumeigentümer sein Obst zwar pflücken, dabei aber nicht das Grundstück des Nachbarn betreten. Obst, das auf öffentliche Wege fällt, gehört allerdings nicht der Gemeinde, sondern steht weiterhin dem Eigentümer des Baumes zu.

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten

Vorsicht Sturm!
Bei einem spätsommerlichen Sturm muss jedem klar sein, dass es zu Windstößen kommen kann, die erheblichen Schaden anrichten können. Lässt man die nötige Vorsicht vermissen, verliert man unter Umständen wegen grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz. In einem beispielhaften Fall unterhielt ein 89 Jahre alter Mann eine Wohngebäudeversicherung. Als ein Sturm mit Windstärke 8 tobte, wurden das Markisentuch und der Gelenkarm der Markise über der Terrasse des alten Herrn stark beschädigt. Er ließ die Schäden zu einem Preis von 1.785 Euro reparieren; diese Kosten wollte er von seiner Versicherung erstattet erhalten. Diese weigerte sich unter Hinweis darauf, dass der Mann grob fahrlässig gehandelt habe, da er die fragliche Markise bei den ersten Anzeichen des aufziehenden Sturms nicht zur Gänze eingefahren hatte. Die zuständige Richterin gab der Versicherung Recht: Es müsse jedermann klar sein, gerade auch einem Mann mit langjähriger Lebenserfahrung, dass es bei Windstärke 8 zu Windstößen kommen könne, die auch eine moderne Markise zerstören können. Da der Kläger dies ignoriert hatte, bestand kein Versicherungsschutz mehr, erläutern ARAG Experten (AG München, Az.: 112 C 31663/08).

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten

Augenmaß beim Pilze sammeln!
Die spätsommerliche Wärme nach dem Regen lässt vielerorts die Pilze im Wald sprießen. Sehr zur Freude der immer größer werdenden Sammlerschar! Mancherorts riskieren sie allerdings ein saftiges Bußgeld, weil sie zu große Mengen sammeln oder in Gebieten nach Pilzen suchen, in denen besondere Verbote gelten. In Naturschutzgebieten und im besonders bei Pilzkennern beliebten Nationalpark Eifel ist das Sammeln generell verboten. Viele der beliebten Speisepilze zählen außerdem laut Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese „aus der Natur zu entnehmen“ und sie „in Besitz zu nehmen“. Laut ARAG Experten enthält die Bundesartenschutzverordnung allerdings eine Ausnahmegenehmigung, nach der Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Welche Mengen erlaubt sind, legen die zuständigen Behörden fest. In der Regel sind aber Mengen bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag zulässig.

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: